Urteil des Landgerichts Bayreuth im sog. „Shisha-Bar“-Verfahren rechtskräftig
Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth vom 09. Februar 2021, mit dem der iranische Angeklagte A. wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt und dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 03.11.2021 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte hatte die slowakische Geschädigte am 26.01.2020 in den frühen Morgenstunden in seiner oberhalb der von ihm in Bayreuth betriebenen Shisha-Bar gelegenen Wohnung gegen ihren Willen und mit Gewalt zum Analverkehr gezwungen.
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