RathausReport der Stadt Erlangen vom 29. November 2021
Corona-Testzentrum am Großparkplatz: Erweiterte Öffnungszeiten und telefonische Anmeldung nötig
Das Corona-Testzentrum am Großparkplatz in Erlangen ist ab Mittwoch, 1. Dezember, von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Zudem werden ab Mittwoch nur noch Testungen mit vorheriger Terminbuchung durchgeführt. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter der Rufnummer 0800-1440000. Das Testzentrum bietet ausschließlich PCR-Testungen gemäß der Bayerischen Coronavirus-Testverordnung (TestV) durch.
Folgende Personenkreise sind anspruchsberechtigt das Testangebot des Testzentrums am Großparkplatz zu nutzen: Wer eine Warnmeldung via Corona-Warnapp erhalten hat, Kontaktperson von Positiv-Getesteten ist oder sich aus gesundheitlichen, medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf (Nachweis erforderlich). Beschäftigte in Heimen und Pflegeeinrichtungen inklusive Behinderteneinrichtungen, Schwangere, Kinder aus Betreuungseinrichtungen, Personen, die für einen Klinik Aufenthalt, Reha Aufenthalt oder einen Eingriff zwingend einen PCR-Test vorlegen müssen, Personen die eine „Freitestung“ benötigen sowie Personen, die im Rahmen einer vom Staatlichen Gesundheitsamt angeordneten Reihentestungen zum Test aufgefordert wurden.
Das Testzentrum bietet keine kostenpflichtigen PCR-Testungen oder kostenlose Antigen-Schnelltest an.
Die kostenlosen Schnelltests sind sowohl in privaten Schnellteststellen als auch in Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboren sowie bei Rettungs- und Hilfsorganisationen erhältlich. Eine Übersicht bietet die Schnellteststellensuche der Corona-Warn-App. Diese lässt sich bequem mobil über die App oder auch über https://map.schnelltestportal.de/ in einem beliebigen Browser in der Desktopansicht öffnen.
Hinweis: Wer bereits Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, kontaktiert bitte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt für einen Abstrich und darf nicht zum Testzentrum kommen.
Kundenumfrage in der Ausländerbehörde
In der Ausländerbehörde der Stadt Erlangen wird eine Kundenumfrage durchgeführt. Vor allem zur Kundenfreundlichkeit, zur Bearbeitungs- und Beratungsqualität, zur Erreichbarkeit sowie zum Informationsfluss wollen die Verantwortlichen eine Rückmeldung. Mit einem Aushang rund um den Willkommenstresen der Ausländerbehörde wird auf die Umfrage, die auf einen Zeitraum von drei Monaten angelegt ist, hingewiesen. Darauf findet sich ein QR-Code, über den bequem mit dem Smartphone die Umfrage erledigt werden kann. Mit den Ergebnissen soll die Dienstleistungsfähigkeit weiter optimiert werden.
Online-Lesung mit Gespräch „AktenEinsicht – Geschichten von Frauen und Gewalt“
Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Phänomen, auch wenn sie nur selten öffentlich wird. In der Online-Lesung „AktenEinsicht“ werden Geschichten von Frauen erzählt, die körperlicher und sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, und zudem Einsichten in die Arbeit von Justiz und Polizei vermittelt. Am Montag, 6. Dezember, um 19:30 Uhr spricht die Strafrechtsanwältin und Autorin Christina Clemm. Eine Anmeldung ist bis Donnerstag, 2. Dezember, erforderlich (E-Mail gleichstellungsstelle@stadt.erlangen.de).
Jede dritte Frau in Deutschland ist von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Die Lesung schildert die Lebensgeschichten, die sich hinter dieser erschreckenden Zahl verbergen.
Organisiert wird die Lesung von der kommunalen Gleichstellungsstelle und der Stadtbibliothek in Kooperation mit dem Arbeitskreis Gewalt. Sie findet statt im Rahmen des Programms zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November (Info: www.erlangen.de/25november).
Landesweite Beflaggung am Mittwoch
Der Freistaat Bayern erinnert mit einer landesweiten Beflaggung aller staatlichen Gebäude an den Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Bayerischen Verfassung am 1. Dezember 1946. Die Stadt Erlangen schließt sich dieser Regelung an.
Am 1. Dezember 1946 wurde die vierte, heute noch geltende, Bayerische Verfassung durch Volksentscheid angenommen. Für die Verfassung stimmten damals 71 Prozent der Wählerinnen und Wähler.
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