Alkoholverbot in der Bayreuther Innenstadt
Die Stadt Bayreuth hat aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens für den Bereich der Innenstadt öffentliche Verkehrsflächen sowie sonstige öffentliche Plätze festgelegt, für die ab sofort ein Verbot für den Konsum von Alkohol gilt. Die Stadtverwaltung vollzieht damit eine Vorgabe der aktuellen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das Alkoholkonsumverbot gilt für folgende Straßen und Plätze:
- Am Mühltürlein
- Am Sendelbach
- Badstraße
- Brautgasse
- Dammallee/Pauschenberglein
- Ehrenhof/Harmoniehof
- Frauengasse
- Fußgängerzone in der Maximilianstraße
- Hohenzollernring
- Kämmereigasse
- Kanalstraße
- Kanzleistraße
- Kirchgasse
- Kirchplatz
- La-Spezia-Platz
- Ludwigstraße
- Luitpoldplatz
- Opernstraße
- Prager Platz
- Richard-Wagner-Straße
- Schloßberglein
- Schulstraße
- Sophienstraße
- Spitalgasse
- Sternplatz
- Von-Römer-Straße und ZOH/Hohenzollernplatz.
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.
Auf der Homepage (www.bayreuth.de) der Stadt wird eine Übersichtskarte angeboten, auf der die Alkoholkonsumverbotszone graphisch dargestellt ist.
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