Polizeibericht Hochfranken vom 26.11.2021

Symbolbild Polizei

Polizeiinspektion Coburg

E-Scooter-Fahrer fährt unter Drogeneinfluss

COBURG. Unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln war ein Coburger am Freitagmorgen mit seinem E-Scooter im Coburger Stadtgebiet unterwegs. Die Fahrt endete in der Callenberger Straße.

Um 5 Uhr kontrollierte eine Streife der Coburger Polizei einen 31-Jährigen. Bei der Kontrollen erkannten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten. Ein Drogenschnelltest reagierte zudem positiv auf Betäubungsmittel. Die Beamten stellten den E-Scooter sicher und ordneten eine Blutentnahme an.

Gegen den E-Scooter-Fahrer ermittelt die Coburger Polizeiinspektion wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz

Polizeiinspektion Kronach

Ladendiebin flüchtet mit Mountainbike

Kronach: In einem Kronacher Sportgeschäft in der Rodacher Straße kam es am Donnerstagvormittag gegen 11:30 Uhr zu einem Ladendiebstahl. Eine junge Dame wurde vom Betreiber dabei beobachtet, wie sie zwei Jogginghosen in ihrer Umhängetasche steckte und aus dem Geschäft rannte. Der Geschädigte nahm die Verfolgung zu Fuß auf und konnte die Frau, welche mit einem Mountainbike davon fuhr, auf Höhe der Siechenangerstraße einholen und ihr die Sachen abnehmen. Nachdem der Anzeigeerstatter wieder zurück in seinem Geschäft war, stellte er fest, dass die Ladendiebin weiteres Diebesgut erbeutet hatte. Es fehlten eine schwarze Jogginghose, sowie ein schwarzes Damen T-Shirt im Gesamtwert von 69,90 Euro. Die Ladendiebin wird wie folgt beschrieben: ca. 20 Jahre alt, 170 cm groß, schlank, west-/nordeuropäisches Aussehen, glatte Haare, schwarze Jacke mit der gestickten Aufschrift „The North Face“ auf dem Rücken, blaue Jeanshose. Die Frau führte eine schwarze Umhängetasche mit sich. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Kronach unter Tel. 09261-5030 entgegen.

Verkäufer versendet Lautsprechbox nicht

Küps: Eine Frau aus dem Raum Küps wurde offensichtlich Opfer einer Betrugsstraftat. Die Geschädigte hatte über eBay-Kleinanzeigen eine JBL-Box im Wert von 400,- Euro gekauft und 200,- Euro als „Anzahlung“ überwiesen. Seitdem wartet die Anzeigeerstatterin auf ihre gekauft Ware.