Maßnahmen der Regierung von Oberfranken zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern

Symbolbild Corona Mundschutz

Kapazitäten für Notfall- und COVID-Patienten – Untersagung aufschiebbarer stationärer Behandlungen in oberfränkischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäusern

Die Infektionszahlen steigen ungebremst exponentiell an. Die Anzahl der COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen ist im Wochenvergleich bayernweit von 887 auf nunmehr 1.029 (Stand 26.11.2021) angestiegen. Diese dramatische Entwicklung ist auch in den Krankenhäusern Oberfrankens deutlich spürbar und es ist mit einem weiteren Anstieg der Zahlen zu rechnen. Daher hat die Regierung von Oberfranken die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände verpflichtet, ab 1. Dezember 2021 sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren. Die Anordnung stützt sich auf Ziffer 3.4.3.1 (Stufe 3a) des Notfallplans zur Corona-Pandemie – Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 11. November 2021 – BayMBl. 2021 Nr. 791 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de). Eine Auflistung der COVID-19 Schwerpunktkrankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände finden Sie weiter unten.

Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betrifft Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß, nicht aber zeitkritische Operationen wie Herz- oder Tumor-Operationen. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.

Verpflichtung zur Bereithaltung von Kapazitäten in der Klinik Neustadt bei Coburg und im Bezirksklinikum Obermain

Darüber hinaus wurden auch die Klinik Neustadt bei Coburg und das Bezirksklinikum Obermain ab 1. Dezember 2021 nach Ziffer 3.4.3.2 (Stufe 3b) der Allgemeinverfügung zur Bereithaltung von Kapazitäten zur Aufnahme von COVID-19-Patienten verpflichtet. Die Klinik Neustadt bei Coburg hat für diesen Zweck mindestens 8 Betten und das Bezirksklinikum Obermain mindestens 20 Betten bereitzustellen.

Die Anordnungen gelten zunächst bis einschließlich 10. Januar 2022.

Regierungspräsidentin Piwernetz betont: „Die aktuelle Entwicklung gibt auch in Oberfranken großen Anlass zur Besorgnis. Das Personal in den Kliniken arbeitet bereits seit geraumer Zeit an der Belastungsgrenze. Allen ist bewusst, dass die Absage oder Verschiebung von Behandlungen für viele Patientinnen und Patienten eine weitere Bürde darstellt. Die sich zuspitzende Lage in unseren Krankenhäusern erfordert jedoch ein entschiedenes Handeln. Nur so kann die Behandlung von Notfallpatienten, COVID-19-Patienten sowie solcher Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, gesichert werden.“

Bereits am 15./16. November 2021 haben die vier Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung für ihren jeweiligen Rettungszweckverband in enger Abstimmung mit dem Ärztlichen Koordinator für Oberfranken Anordnungen erlassen, welche die Organisation der unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren elektiven Behandlungen zum Gegenstand haben. Diese Regelungen galten zunächst befristet bis 30. November 2021. Weitere ergänzende Anordnungen der Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung sind je nach örtlichem Bedarf erfolgt. Zwischenzeitlich ist eine weitere entscheidende Verschlechterung der allgemeinen Versorgungslage in den Krankenhäusern eingetreten. Die Infektionszahlen steigen weiterhin an. Die Versorgung von Patienten kann auch nicht mehr ausschließlich durch Verlegungen innerhalb Bayerns gewährleistet werden. Das weiterhin sehr dynamische Pandemiegeschehen erfordert daher einheitliche Regelungen für ganz Oberfranken.

„Den Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung, allen Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegekräften bin ich für ihren unermüdlichen Einsatz im Interesse der Patientinnen und Patienten sehr dankbar. Dieses Engagement verdient auch in Anbetracht der nunmehr sehr lange andauernden Pandemie höchste Anerkennung und Wertschätzung,“ so Piwernetz und appelliert an die Bevölkerung: „Die Bewältigung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen. Bitte seien Sie weiter umsichtig und – wenn noch nicht geschehen – lassen Sie sich bitte impfen!“

COVID-19-Schwerpunkt-Krankenhäuser der oberfränkischen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)

ZRF Bamberg-Forchheim:

  • Sozialstiftung Bamberg
  • Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz gGmbH mit der Betriebsstätte Forchheim
  • Juraklinik Scheßlitz
  • Steigerwaldklinik Burgebrach

ZRF Bayreuth-Kulmbach:

  • Klinikum Bayreuth GmbH mit dem Klinikum Bayreuth und der Klinik Hohe Warte
    Bayreuth
  • Klinikum Kulmbach
  • Sana Klinik Pegnitz

ZRF Coburg:

  • Regiomed Klinikum Coburg
  • HELIOS Frankenwaldklinik Kronach
  • Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels

ZRF Hochfranken:

  • Sana Klinikum Hof
  • Kliniken HochFranken mit den Betriebsstätten Münchberg und Naila
  • Klinikum Fichtelgebirge gGmbH mit den Betriebsstätten Marktredwitz und Selb