Landkreis Lichtenfels: 3G im ÖPNV

Am 24. November trat die 3G-Regelung für Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Kraft – Erleichterungen für Schüler und Schülerinnen, denn diese sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes erfassen nun auch verstärkt den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs:

Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs dürfen fortan nur noch von Fahrgästen genutzt werden, sofern diese geimpft, genesen oder getestet sind. Der Testnachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 kann als Papierausdruck oder in digitaler Form vorgelegt werden. Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Fahrgäste mit älteren Testnachweisen dürfen nicht befördert werden.

Wichtig zu wissen: seit dem 13.11.2021 gilt wieder für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.

Die teilnehmenden Apotheken finden Sie unter: www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#coronatest_apotheke.

Weitere Infos bietet auch die Homepage des Landratsamtes Lichtenfels: www.lkr-lif.de/landratsamt/8070 .

Alle beförderten Personen sind verpflichtet, auf Verlangen des Fahr- bzw. Kontrollpersonals einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Testnachweis vorzuzeigen.

Erleichterungen werden den Schülern und Schülerinnen eingeräumt: Sie müssen keinen Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweis vorlegen, um in den Verkehrsmitteln des ÖPNV befördert zu werden, da diese ohnehin regelmäßig in den Schulen getestet werden.

Kinder und Jugendliche müssen ferner vom 6. bis zum 16. Geburtstag lediglich eine medizinische Maske (OP-Masken) tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Darüber hinaus bleibt für alle Fahrgäste des ÖPNV auch weiterhin das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske der verpflichtende Standard.

Für Rückfragen steht der Arbeitsbereich ÖPNV des Landratsamtes Lichtenfels gerne unter der folgenden Email-Adresse zur Verfügung: info@nahverkehr-lif.de