3G-Besucherregel beim Bezirk Oberfranken
Der Bezirk Oberfranken ist weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet. Jedoch wird aufgrund des Pandemie-Geschehens die 3G-Regel für alle Besucherinnen und Besucher eingeführt. Des Weiteren wird allen Bürgerinnen und Bürgern geraten, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren.
Ab sofort müssen alle Besucherinnen und Besucher an der Infothek der Bezirksverwaltung bzw. am Eingang der Bezirkseinrichtungen einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (Schnelltest oder PCR-Test) sowie ihren Personalausweis vorweisen.
„Unsere Einrichtungen bleiben weiterhin geöffnet und wir sind nach wie vor für unsere Bürgerinnen und Bürger persönlich erreichbar. Um aber Ansteckungen zu verhindern, ist diese neue Maßnahme notwendig. So gewährleisten wir den Schutz aller Beschäftigten sowie auch der Besucherinnen und Besucher des Bezirks Oberfranken. Wir bitten um Ihr Verständnis“, erklärt Bezirkstagspräsident Henry Schramm.
Die 3G-Regel gilt neben der Bezirksverwaltung in der Cottenbacher Straße auch in den Landwirtschaftlichen Lehranstalten, der Kultur- und Heimatpflege, der KulturServiceStelle und der Tagesstätte der Markgrafenschule in Bayreuth sowie in der Außenstelle der Sozialverwaltung in Bamberg und der Lehranstalt für Fischerei in Aufseß. In der Internationalen Musikbegegnungsstätte Haus Marteau in Lichtenberg gilt die 2G-plus-Regel.
Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske gestattet und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Telefonzentrale des Bezirks Oberfranken erreichen Sie unter 0921-7846-0.
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
- Montag bis Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15 Uhr
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