Im Kulmbacher Hallenbad und auf der Eisbahn gilt ab 24.11. die „2G-Plus-Regel“
Durch den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 23.11.2021 gilt ab dem 24.11.2021 zunächst bis 15.12.2021 für das Hallenbad und die Kunsteisbahn die 2G-Plus-Regel.
Wir bitten folgende Zugangsbedingungen zu beachten und die entsprechenden Nachweise mitzuführen.
- gültige Nachweise geimpft oder genesen
- gültiger negativer PoC-Schnelltest oder PCR-Test von einer zugelassenen Teststelle
- Lichtbildausweis
Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen. (Gültig bis 31.12.2021) Zudem gilt im Hallenbad bis zu den Umkleidebereichen sowie auf der Eisbahn in den geschlossenen Räumen (Anschnallhalle und WC-Bereich) die FFP2-Maskenpflicht.
Wir bitten um Verständnis.
Ihre Stadtwerke Kulmbach
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