Bamberger MdB Ursula Sowa: „Radeln in Oberfranken – klimafreundlich, sicher und attraktiv“
Grünes Radgesetz im Plenum am 23.11.21 – Fahrrad in Bayern zum beliebtesten Verkehrsmittel machen
„Wir Grüne wollen das Fahrrad in Stadt und Land zum beliebtesten Verkehrsmittel machen und das Radeln in Bayern klimafreundlich, sicher und attraktiv“, erklärt der Sprecher für Mobilität der Landtags-Grünen, Markus Büchler. Die Landtags-Grünen haben deshalb ein umfassendes Radgesetz vorgelegt, das als „Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit (Bayerisches Radgesetz – BayRadG)“ am Dienstag, 23. November 2021, ab ca. 18.00 Uhr in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags diskutiert wird. Ein grünes Fachgespräch zum Radgesetz im Herbst 2019 und die Sachverständigenanhörung zum Radverkehr im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags im Februar 2021 hatten zuvor die Notwendigkeit eines Radgesetzes für Bayern unterstrichen. Markus Büchler: „Derzeit werden nur 11 Prozent der zurückgelegten Wege in Bayern mit dem Fahrrad bewältigt. Die Staatsregierung verfolgt den Anteil von 20 Prozent der Wege – hier sind wir noch kein Stück weitergekommen.“
Ziel des grünen Radgesetzes: Deutlich mehr Menschen als bisher sollen das Fahrrad als Verkehrsmittel ihrer Wahl in ganz Bayern nutzen – und dafür schafft das grüne Radgesetz die Grundlagen. Denn das Fahrrad ist das günstige, in Städten oft auch das schnellste Verkehrsmittel. Ganz bestimmt ist es aber das klimafreundlichste Verkehrsmittel. Aber: Oftmals wird das Radfahren als zu gefährlich erachtet, die Radinfrastruktur reicht nicht aus.
Die wichtigsten Punkte:
- Radschnellwege für wichtige Pendelstrecken sollen künftig durch den Freistaat geplant und gebaut werden
- Freistaat und Kommunen sollen für ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten und eine bessere ÖPNV-Mitnahme sorgen
- Radwege sollen gleichberechtigt mit Straßen geplant werden: Nur wenn das Radwegenetz durchweg sicher, komfortabel und unterbrechungsfrei ist, wird das Fahrrad zu einer echten Alternative zum Auto
- „Vision Zero“: Abbiegeassistenten für Fahrzeuge des Freistaats sollen Verkehrstote und Schwerverletzte verhindern
- Beispiel Baden-Württemberg: Landesagentur für Mobilität einrichten, die Kommunen bei Umsetzung und Kommunikation der Maßnahmen berät und unterstützt
Ursula Sowa, MdL aus Bamberg: „Das Fahrrad ist in der Stadt das ideale Verkehrsmittel. Die meist kurzen Wege sind ideal mit Fahrrad, eBike oder Pedelec zu bewältigen. Damit das Fahrrad sein enormes Potenzial für die Menschen in der Stadt entwickeln kann, brauchen wir in Oberfranken sichere Radwege und gute Abstellmöglichkeiten. Vorbilder im In- und Ausland zeigen, was in wenigen Jahren möglich wird, wenn die Infrastruktur ausgebaut wird. In Kopenhagen beispielsweise pendeln mehr als die Hälfte der Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit. Leider kommt es oft genug zu brenzligen Situationen – wir müssen das Radfahren in der Stadt sicherer machen, beispielsweise durch Abbiegeassistenten für Fahrzeuge des Freistaats.“
Im Jahr 1997 war die generelle Radwegbenutzungspflicht aus der StVO gestrichen worden. Denn das Unfallrisiko – im Streckenverlauf mit Fußgängern, an Knotenpunkten mit Kraftfahrzeugen – ist auf fahrbahnbegleitenden Radwegen signifikant höher als auf der Fahrbahn. Radfahr- und sogenannte „Schutz“streifen zeigen, schwächer ausgeprägt, das gleiche Phänomen.
Radwegebau kann Radverkehr daher in der Regel nicht sicherer machen. Notwendig ist vor allem, den Verkehr auf der Fahrbahn insgesamt sicherer zu gestalten – durch Verringerung des Kfz-Verkehrs, Temporeduzierung und eine andere Einstellung vor allem der motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Abbiegeassistenten sind für große, schwere Fahrzeuge vorgesehen (Lkw, Bus). Weit über 90 % der bei Mißachtung ihrer Vorfahrt durch abbiegende Kraftfahrer verunglückten Radler kollidieren mit Pkw. Achtloses Abbiegen ist zudem nur eine der vor allem auf Radwegen fahrende Radler treffenden Unfalltypen.