Polizei warnt Weihnachtsmarktbesucher vor Taschendieben

symbolfoto polizei

Schützen Sie sich mit den Tipps der Polizei vor dem Griff in die Tasche

Ob dieses Jahr Weihnachtsmärkte überhaupt stattfinden und unter welchen Bedingungen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde. Doch unabhängig von 2 G-, 3 G- oder anderen Regeln werden sich auf den Märkten dennoch viele Menschen tummeln. Ein Eldorado für Taschendiebe und -diebinnen: Sie lieben Menschenmengen, um in einem unachtsamen Moment schnell zugreifen zu können. Die Polizei gibt Tipps, wie Sie Ihre Wertsachen vor Diebstahl schützen.

Auf Weihnachtsmärkten kommt den Taschendieben insbesondere das Gedränge zugute, um zuzuschlagen. Im vergangenen Jahr wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland insgesamt 83.688 Taschendiebstähle angezeigt, 2019 waren es 94.106, 2018 104.196 Fälle. Trotz des Rückgangs erreichen die Zahlen ein sehr hohes Niveau. In der Großstadt-Öffentlichkeit ist Taschendiebstahl – neben Autoaufbruch, Fahrraddiebstahl und Sachbeschädigungen an Autos – eines der häufigsten Delikte. Im Jahr 2020 entstand dabei ein Schaden von 24,9 Millionen Euro. Die meisten Fälle bleiben unaufgeklärt (Aufklärungsquote 2020: 6,3 Prozent), da die Tat von den Opfern häufig nicht gleich bemerkt wird.

„Taschendiebe sind häufig professionelle, international agierende Täterinnen und Täter, die grenzüberschreitend in ganz Europa aktiv sind“, weiß Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Sie gehen zumeist in Teams vor: Einer lenkt das Opfer ab, ein Zweiter greift zu, ein Dritter verschwindet mit der Beute in der Menge“, so Schmidt weiter. Das Repertoire der Taschendiebinnen und -diebe ist äußerst umfangreich, so der Kriminaloberrat: „Fast täglich werden neue Tricks bekannt: Opfer werden im Gedränge angerempelt oder unter einem Vorwand abgelenkt, beispielsweise indem ihre Kleidung versehentlich beschmutzt wird, oder die Täterinnen nach dem Weg fragen.“

Dabei haben sie es nicht nur auf Bargeld, sondern auch auf Zahlungskarten abgesehen. Denn mit dieser können die Diebe beispielsweise mit einer gefälschten Unterschrift im Handel an der Kasse bezahlen oder die kontaktlose Bezahlfunktion der Karte nutzen.

Wer die Tipps der Polizei beachtet, kann sich schützen

  • Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
  • Fordern Sie Abstandhalten ein, wenn Ihnen Fremde zu nahekommen wollen.
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit wie nötig.
  • Tragen Sie Geld, Zahlungskarten und Papiere sowie Ihr Smartphone immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sich diese unter den Arm.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in die Tasche oder den Korb, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Stellen Sie Ihre Handtasche nie unbeaufsichtigt ab oder hängen sie irgendwo auf.

Wurde die Zahlungskarte gestohlen, heißt es umgehend handeln:

  • Veranlassen Sie die sofortige Sperrung aller Karten. Über den Sperr-Notruf 116 116* ist das für alle girocards und die meisten Kreditkarten möglich. Für Smartphonebesitzer gibt es die Sperr-App 116 116, mit der sie die Daten ihrer Zahlungskarten in ihrem Handy speichern und die girocard direkt sperren können.
  • Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei an. Diese kann zusätzlich die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen.
  • Prüfen Sie sorgfältig Ihre Kontobewegungen und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland mit jeweiliger Landesvorwahl von Deutschland vorweg (meist +49). Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht geroutet werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050; Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber.

Taschendiebinnen und -diebe wenden die verschiedensten Tricks an, um an ihre Beute zu kommen. Eine Aufstellung dieser Maschen finden Sie hier:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/

Diese Videospots zeigen ebenfalls den Einfallsreichtum der Taschendiebe:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/videospots/

Die Klappkarte „Schlauer gegen Klauer“ mit Piktogrammen und allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Giro- und Kreditkarten erklärt das Vorgehen der Taschendiebe und gibt Tipps zum Diebstahlschutz sowie für den Ernstfall. Sie ist kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/23.html

Sicherheitstipps für den Umgang mit Zahlungskarten oder zum Bezahlen per Smartphone und im Internet enthält das Faltblatt „Vorsicht, Karten-Tricks“ der Polizei. Es ist bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle kostenlos erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/21-vorsicht-karten-tricks/