Termine im Lichtenfelser Landratsamt nur mit 3G-Nachweis
Neue Regelung aufgrund der aktuellen Corona-Lage
Aufgrund der aktuellen hohen Inzidenzen und der Corona-Lage ist bei Terminen im Landratsamt ein 3G-Nachweis erforderlich. Ein Zutritt ist nur mit einem Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, mit einem Genesenen-Nachweis oder mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung möglich.
Bereits seit 10. November 2021 hat das Landratsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Auch in der Zulassungsstelle gibt es nur noch Termine nach Vereinbarung. Auch dort ist ein 3G-Nachweis erforderlich und es gilt FFP2-Maskenpflicht. Als Service bietet das Landratsamt an, die Zulassungsunterlagen am Empfang abzugeben und später wieder dort abzuholen. Hier ist kein 3G-Nachweis erforderlich, es gilt lediglich FFP2-Maskenpflicht.
Eine Übersicht über die Antigen-Schnelltest-Anbieter finden Sie unter https://www.lkr-lif.de/schnelltest.
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