REGIOMED-Einrichtungen aktualisieren Besuchsregelungen gemäß der Festlegungen im bay. Ministerrat

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Für die bayerischen Einrichtungen von REGIOMED gilt seit gestern:

Ab 16.11.2021 gilt gemäß der Festlegung im Ministerrat (Änderung der 14. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) – sollte die Krankenhausampel auf Gelb oder Rot stehen – für Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern: Nachweis eines negativen Schnelltest bei jedem Besuch!

Ausnahmen gelten wie gehabt für den Besuche Sterbender/verstorbener Patienten, werdende Väter im Kreißsaal, wenn Schutzausrüstung angelegt wird und ein aktuell negativer Schnelltest vorliegt, Betreuer, die für Besprechungen oder Visiten in die Einrichtung kommen müssen.