3G-Regelung für Besucher des Landratsamtes Forchheim
Ab Montag, 22.11.2021, gilt für Besucher des Landratsamtes Forchheim die 3G – Regel
Besucher benötigen künftig einen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, wenn sie die Dienststellen betreten. Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegt, benötigt einen negativen Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststelle.
Zudem ist weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Antigen-Schnelltests sind nun auch wieder kostenfrei an den Schnelltestzentren des Landkreises in Forchheim und Ebermannstadt, im Testzentrum der Malteser in Heroldsbach sowie bei Ärzten und Apotheken möglich.
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