Kulmbacher Flutmulde: Sprayen nun offiziell erlaubt
Ab dieser Woche ist das Sprayen von Graffitis an der Hochwasserschutzmauer an der Flutmulde im Bereich der Blaich offiziell erlaubt. Nachdem die eigens für das Sprayen angeschafften Mauerteile im Bereich des Skateparks am Schwedensteg sehr gut genutzt werden, haben Oberbürgermeister Ingo Lehmann und das Wasserwirtschaftsamt Hof nun auch die Betonwände östlich der „Ängerlein-Brücke“ zum Besprühen freigegeben. Einige Wände davon sind bereits besprüht, in den Zwischenräumen und auf den freien Mauern kann aber nun auch offiziell legal gesprüht werden.
Initiiert wurde die Maßnahme von Frank Daumann, dem Geschäftsführer des Skateshops „Unbroken“ am Kressenstein in Kulmbach. Er wurde von zahlreichen Kunden nach Möglichkeiten zum legalen Sprayen gefragt und wendete sich dann mit seinem Anliegen an die Wirtschaftsförderung der Stadt Kulmbach.
Folgende Regeln gelten für das Sprayen im Bereich der Flutmulde:
- Besprüht werden dürfen lediglich die Betonwände östlich der „Ängerlein-Brücke“, also ab der Brücke in Richtung Stadtwerke. Die Holzverblendungen dürfen nicht besprüht werden. Der Mauerabschnitt westlich der „Ängerlein-Brücke“ muss frei bleiben.
- Eine Darstellung von verbotenen, rechtsradikalen Abbildungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und personenbezogenen Daten ist verboten.
„Mit dieser neu geschaffenen Möglichkeit zum legalen Sprayen können wir nicht nur unsere Flutmulde farbenfroher gestalten, wir umgehen so vermutlich auch vielen illegalen Graffitis an anderen Stellen in unserer Stadt. Gerne steuern wir auch einen kleinen finanziellen Obolus bei, um die Farben günstiger anbieten zu können“, erklärt dazu Oberbürgermeister Ingo Lehmann.
Wer an den Betonabschnitten der Hochwasserschutzmauer sprayen möchte, kann Farben über den Skateshop im Kressenstein erwerben.
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