Stadt Bamberg weist auf Regelungen der Räum- und Streupflicht im Winter hin
Öffentliches Streugut-Angebot muss wegen Missbrauchs eingestellt werden
Die Stadt Bamberg macht vor Eintritt winterlicher Straßenverhältnisse auf die Bestimmungen der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung des Verkehrs auf Gehwegen im Winter in der Stadt Bamberg aufmerksam.
Demnach sind Gehwege bei Schnee, Eisglätte oder Glatteis täglich von 07.30 Uhr bis 20.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) in einem sicheren Zustand zu erhalten und soweit wie möglich von Schnee und Glatteis freizumachen. Bei Ortsstraßen ohne erkennbare Gehwegabgrenzung gilt der Rand der Straße in einer Breite von 1,5 Meter (in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen in einer Breite von 2 m) als Gehweg.
Nicht eingesetzt werden dürfen Tausalz oder ätzende Mittel. Stattdessen können bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte geeignete abstumpfende Mittel (z.B. Sand, Splitt) verwendet werden.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zu Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind am Rande der Gehbahn oder nötigenfalls am Rande der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidlich behindert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte, Omnibushaltestellen, Fußgängerüberwege und Radwege sind bei der Räumung frei zu halten.
Wer muss wo räumen und streuen?
Verpflichtet sind grundsätzlich der Eigentümer und „die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken“, also Mieter/Pächter, die an öffentliche Straßen angrenzen (sog. „Vorderlieger“) oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden („Hinterlieger“). Wird ein Grundstück von mehreren öffentlichen Straßen aus erschlossen, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.
Neu: Streukästen nur noch für den öffentlichen Winterdienst
Bislang konnten die Bürger der Stadt Bamberg aus ca. 500 im Stadtgebiet aufgestellten Sandkästen Streugut in haushaltsüblichen Mengen entnehmen, um die Gehwege vor ihren Anwesen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Leider wurde das städtische Angebot in den vergangenen Jahren zunehmend – und dabei unerlaubter Weise – auch von professionellen Winterdienstleistern genutzt. Damit einhergehend sind der Aufwand für Kontrolle und Nachfüllung sowie damit verbunden die Personal- und Materialkosten sprunghaft gestiegen. Aufgrund dieser Entwicklung stellen die Bamberger Service Betriebe (BSB) diesen Service ab der Winterzeit 2021/2022 für die Öffentlichkeit ein. Gleichzeitig wurde die Anzahl der Streugutbehälter auf die für die Zwecke der BSB erforderliche Anzahl reduziert und verschlossen.
Woher stammen diese Informationen? Auf der Homepage der BSB steht hier nichts dergleichen, im Gegenteil!
Von der Pressestelle der Stadt Bamberg. Wir verstehen das aber so wie es dort steht: „Aufgrund dieser Entwicklung stellen die Bamberger Service Betriebe (BSB) diesen Service ab der Winterzeit 2021/2022 für die Öffentlichkeit ein.“
AB der Winterzeit 2021/2022. Trifft also erst auf die nächste Winterzeit zu.
Das ist jedenfalls unsere Interpretation …