Corona-Regeln für den Bayreuther Christkindlesmarkt

Am Montag, 15. November, öffnet der diesjährige Bayreuther Christkindlesmarkt seine Pforten. Die Stadtverwaltung weist daher auf die für Besucherinnen und Besucher des Marktes geltenden Corona-Regeln hin und appelliert angesichts des erhöhten Infektionsgeschehens eindringlich, diese unbedingt zu beachten. An den Verkaufsständen des Christkindlesmarktes muss eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt auch dann, wenn sich Kunden in einer Warteschlange vor einem Verkaufsstand befinden. Im Innenbereich der Marktbuden gilt die bayernweite 2G-Regel, das heißt, Besucher müssen beim Betreten des Marktstandes entweder geimpft oder genesen sein. Der entsprechende Nachweis wird insbesondere von Standbetreibern mit Innengastronomie in jedem Einzelfall überprüft. Die 2G-Regel gilt im Übrigen selbstverständlich auch für das Winterdorf.