Landkreis Hof gibt „regional erhöhte Belastung“ bekannt
Wie in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diesen Fall vorgesehen, hat der Landkreis Hof heute eine regional erhöhte Belastung durch die Corona-Pandemie amtlich bekannt gegeben, da nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters im Leitstellenbereich des Landkreises Hof 80 % der verfügbaren Intensivbetten belegt sind und zugleich im Gebietsbereich des Landkreises Hof die vom Robert Koch-Institut im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz über einem Wert von 300 liegt.
An den im Landkreis Hof geltenden Regelungen und Maßnahmen ändert sich dadurch derzeit nichts, da bayernweit bereits die Maßnahmen der bayerischen Krankenhaus-Ampel Stufe ROT gelten.
Die regional erhöhte Belastung (sog. „Hot Spot“) ist in §17a der 14. ByIfSMV grundsätzlich wie folgt geregelt:
Ab dem nächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag gelten im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt regional die verstärkten Maßnahmen der Krankenhaus-Ampel Stufe ROT (die derzeit ohnehin bayernweit gelten). Sobald eine der festgelegten Grenzen (Intensivbetten-Auslastung im Leitstellenbereich oder Inzidenzwert) an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wurde, wird dies ebenfalls amtlich bekanntgegeben. Die regionalen verstärkten Maßnahmen würden dann am nächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag wieder entfallen, soweit sie nicht aufgrund der landesweit erhöhten bzw. stark erhöhten Belastung ohnehin fortgelten. Falls die Ampel bayernweit auf GELB der GRÜN schalten würde, blieben in einem sog. regionalen „Hot Spot“ die verstärkten Regelungen bestehen, da dort die „Hot Spot“-Regelungen gelten und nicht die Ampel ausschlaggebend wäre.
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