3G in Kersbacher Kirche

Symbolbild Kirche

Als Christen tragen wir eine besondere Verantwortung im Umgang miteinander, das gilt besonders in Corona-Zeiten.

Der Pfarrgemeinderat von Kersbach hat daher einstimmig zum Schutz aller Besucher und Ehrenamtlichen, insbesondere unserer Ministranten, beschlossen, dass ab dem 14.11.2021 für die Pfarrkirche St. Ottilie/St. Johannes der Täufer in Kersbach die 3-G-Regel gilt.

Ein aktueller Impf-, Genesungs- oder Testnachweis muss am Eingang dem Begrüßungsdienst vorgelegt werden. Eine Nachweiskarte, die dauerhaft verwendet werden kann, ist vor dem Gottesdienst im Pfarrheim Kersbach oder im Pfarrbüro St. Martin erhältlich.

Von der 3-G-Regel ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen und dort regelmäßig getestet werden.

Jüngere Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, benötigen ebenfalls keinen Nachweis.

Beim Betreten der Kirche sind FFP2-Masken verpflichtend, die auch am Sitzplatz getragen werden müssen – auch beim Beten und Singen, weil der Mindestabstand nicht eingehalten werden muß.

Die übrigen Vorsichtsmaßnahmen (Händedesinfektion + Lüften) werden beibehalten.

Eine Registrierung der Gottesdienstteilnehmer ist nicht mehr erforderlich.

Um rechtzeitiges Kommen wird gebeten, da für die Einlasskontrolle Wartezeiten eingeplant werden müssen. Wer weder geimpft, genesen oder getestet ist und einen Gottesdienst besuchen möchte, wird gebeten, auf große Kirchen in der Stadt auszuweichen.