Lichtenfelser Gesundheitsamt schränkt Kontaktpersonenermittlung ein

Symbolbild Corona Mundschutz

Anpassung des Kontaktpersonenmanagements

Seit Ende September 2021 zeichnet sich in ganz Deutschland und auch in Bayern wieder ein steigender Trend der 7-Tages-Inzidenzen ab, der in der letzten Woche in allen Altersgruppen sichtbar wurde. Die diesjährigen Fallzahlen sind deutlich höher als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Zudem ist damit zu rechnen, dass sich im weiteren Verlauf des Herbstes und Winters der Anstieg der Fallzahlen fortsetzen wird. Die Gesundheitsämter sind nicht mehr in der Lage, die Kontaktnachverfolgung zu leisten.

Strategiewechsel im Kontaktpersonen-Management notwendig

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) teilt daher mit, dass bei hohen Fallzahlen ein Strategiewechsel mit konsequenter Depriorisierung des Kontaktpersonenmanagements erforderlich ist, da die bisherige aufwändige Ermittlung und Nachverfolgung der Kontaktpersonen von den Gesundheitsämtern nicht mehr zu bewältigen ist.

Gesundheitsamt schränkt Kontaktpersonenermittlung ein

Von Seiten des Gesundheitsamts Lichtenfels erfolgt nach Vorgaben des StMGP ab sofort eine Anpassung des Kontaktpersonenmanagements:

Die Kontaktpersonenermittlung wird auf Haushaltsangehörige (erhöhtes Infektionsrisiko durch engen Kontakt) sowie auf bestimmte Einrichtungen mit vulnerablen Personen eingeschränkt, darunter die voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste.

Unberührt davon bleibt, dass Indexpersonen (mit PCR-Test positiv getestete Personen), die nicht zu den o.g. Personengruppen zählen, selbst weiterhin ihre engen Kontaktpersonen informieren können. Wenn sich eine Kontaktperson daraufhin eigenständig beim Gesundheitsamt meldet, muss das Gesundheitsamt feststellen, ob es sich tatsächlich um eine enge Kontaktperson handelt und dann ggf. eine Quarantäne anordnen.

Das heißt, eine infizierte Person kann ihre engen Kontaktpersonen selbst klassifizieren und informieren und bittet nur diejenigen Kontaktpersonen, die nicht genesen oder geimpft sind, sich beim Gesundheitsamt zu melden.

Zur Kontaktpersonennachverfolgung in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird eine gesonderte Mitteilung erfolgen. Bis dahin bleibt es bei den bisherigen Regularien.

Ungeimpfte besonders gefährdet

Da es sich bei SARS-CoV-2 um ein hochansteckendes Virus handelt und ein Teil der Bevölkerung noch keinen Impfschutz gegen das Virus besitzt (Ungeimpfte), können die Fallzahlen in kurzer Zeit sehr stark ansteigen. In diesem Zusammenhang ist mit einer Zunahme schwerer Krankheitsverläufe und einer Überlastung der Intensivstationen und der niedergelassenen Ärzte zu rechnen.

Daher bittet das Landratsamt Lichtenfels die Bevölkerung, sich rücksichtsvoll zu verhalten um sich und ihre Mitmenschen zu schützen, insbesondere die Kinder, für die noch keine Impfempfehlung besteht.

Jeder Einzelne kann zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen, indem er im Alltag die AHA-L-Regeln anwendet:

  1. Abstand halten
  2. Hygiene beachten – Händehygiene, Husten/Niesen in die Ellenbeuge
  3. im Alltag Maske tragen
  4. regelmäßiges Lüften

Das Landratsamt verweist an dieser Stelle auch auf das Impfangebot im Impfzentrum Lichtenfels (www.lkr-lif.de/Impfzentrum). Aufgrund von ausreichend verfügbarem Impfstoff bietet das Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels allen impfwilligen Bürgerinnen und Bürgern auch eine „Freie Impfstunde“ ohne Termin an.

Definition enger Kontaktpersonen

Nähere Infos gibt es unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessionid=016B24A02B2F11F79691B15D1B18B1AC.internet102?nn=13490888#doc13516162bodyText12

Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:

  • Aufenthalt im Nahfeld des Index-Falls (<1,5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  •  Gespräch mit dem Index-Fall (Face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).
  •  Aufenthalt von Kontaktperson (und Index-Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.