In Stadt und Landkreis Bamberg gelten ab Sonntag strengere Corona-Regeln

Symbolbild Corona Mundschutz

Bayerische Corona-Ampel steht auf Gelb

Am gestrigen Samstag, den 6. November trat die Neuordnung der Krankenhaus-Ampel in Kraft. Sie steht bayernweit auf Gelb. Deshalb gelten gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (14. BayIfSMV) ab Sonntag, 7. November, 0 Uhr, strengere Regelungen.

3G plus-Grundsatz und FFP2-Maskenpflicht

Demnach gilt überall dort, wo bisher die 3G-Regel galt (also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete), ab heute der 3G plus-Grundsatz. Das bedeutet, dass ein negativer Schnelltest für Ungeimpfte nicht mehr ausreicht, sondern ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss.

Nicht geimpfte oder genesene Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt benötigen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche einen negativen PCR-Test.

Dies betrifft u. a. Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, Musikschulen, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, den touristischen Reisebusverkehr, körpernahe Dienstleistungen etc.

Ausgenommen sind weiterhin Privaträume, Handel, ÖPNV und Fernverkehr, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz.

Außerdem sind Kinder, die noch nicht eingeschult sind und Schüler von der 3G plus-Regel ausgenommen. Letztere gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.

Für Clubs, Diskotheken, Bordelle oder ähnliches gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.

Für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hochschulen und außerschulische Bildungseinrichtungen gilt weiter die 3G-Regel.

Zudem muss statt einer medizinischen wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Auch der Zutritt zum Landratsamt Bamberg ist nur noch mit FFP2-Maske zulässig. Für Schüler, Kinder und Jugendliche gelten die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).