57 weitere Corona-Fälle im Hofer Land
CORONA-KENNZAHLEN:
Im Hofer Land wurden 57 weitere Personen Corona-positiv getestet, 42 aus dem Landkreis und 15 aus der Stadt Hof. 14 Personen waren bereits als Kontaktperson bekannt. Da ein Fall nach außerhalb abgegeben werden konnte, liegt die Gesamtzahl der bisher festgestellten Corona-Fälle bei 11.719.
Da 14 Personen aus der Quarantäne entlassen werden konnten, liegt die Zahl der aktuellen Fälle bei 582. Insgesamt 10.857 Personen gelten als genesen.
Die 582 aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf Landkreis und Stadt:
- Landkreis Hof: 471
- Stadt Hof: 111
7-Tage-Inzidenzwerte (Berechnung laut RKI):
- Landkreis Hof: 288,8 (Neufälle der letzten 7 Tage: 273)
- Stadt Hof: 170,5 (Neufälle der letzten 7 Tage: 77)
IMPFUNGEN:
Seit Beginn der Impfungen wurden im Hofer Land insgesamt 202.178 Impfungen (durch Impfzentren und Hausarztpraxen) durchgeführt, davon 100.450 Erstimpfungen. Die Impfquote nach Erstimpfungen liegt bei 71,43% der Gesamtbevölkerung. Die Quote der Erstgeimpften ab 12 Jahren** bei 78,84%.
** (bezieht sich auf Gesamtbevölkerung ohne 0-11 Jahre)
Die Coronavirus-Infektionszahlen in Bayern sowie die Zahlen der in Krankenhäusern aufgenommenen Corona-Patienten finden Sie beim LGL unter: www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#kennzahlen
Daraus relevante aktuelle Kennzahlen für Bayern (Stand bei Veröffentlichung dieser Nachricht):
- Hospitalisierte Fälle der letzten 7 Tage: 765
- 7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner): 5,8
- Belegung der Intensiv-Versorgungskapazitäten durch bestätigte COVID-19-Fälle: 552
Eine Übersicht über die Hospitalisierung im Hofer Land finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-hof.de/coronavirus-wir-informieren/
Maßnahmen der Krankenhaus-Ampel Stufe Gelb gelten
Die bayerische Krankenhaus-Ampel steht seit 06.11. auf Gelb, damit gelten ab 07.11. die entsprechenden Maßnahmen, die auch unserer Website zu entnehmen sind unter https://www.landkreis-hof.de/aktuelle-regelungen/ .
Ist Stufe Gelb erreicht, so gilt:
- Statt der medizinischen Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.
- Wo bisher 3G gültig war, gilt 3G-Plus: Wer nicht geimpft ist, benötigt für den Zugang einen aktuellen negativen PCR-Test. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet wer- den, haben ebenfalls Zutritt zu Bereichen, in denen 3G-Plus gilt.
- Davon ausgenommen sind Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bibliotheken und Archive: Hier gilt 3G – es ist auch weiterhin der Zugang mit einem Schnelltest möglich.
- In Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen gilt verpflichtend 2G.
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