Bayreuth: Rad- und Fußwege von überhängendem Bewuchs freihalten
Im Rathaus gehen immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten ein, die an vielen Stellen der Stadt über die Grundstücksgrenzen hinaus bis in die Gehsteige und den Straßenraum hineinragen. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch stark behindert. Bei Sträuchern mit Dornen besteht außerdem eine erhebliche Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenlampen oder Schilder mit Straßennamen werden von den überhängenden Ästen oftmals verdeckt.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer, dessen Grund und Boden an öffentliche Straßen angrenzt, nach geltendem Recht verpflichtet ist, schädliche Einwirkungen auf den Straßenverkehr sowie auf Geh- und Radwege zu vermeiden, die von seinem Grundstück ausgehen. Deshalb muss jeder Bewuchs, Bäume, Sträucher und Hecken, der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Stadt appelliert daher alle Grundstückseigentümer im Interesse der Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger und Radfahrer, dieser Pflicht nachzukommen und die Bepflanzungen an den Grenzen ihrer Grundstücke zu öffentlichen Verkehrsflächen, Rad- und Fußwegen zurückzuschneiden.
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