Bamberg: Neue Regeln zu Quarantäne und Kontaktnachverfolgung
In den vergangenen Wochen ist die 7-Tages-Inzidenz in Deutschland und Bayern stark angestiegen. Die Fallzahlen sind deutlich höher als noch im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In Stadt und Landkreis Bamberg ist am Wochenende ebenfalls mit einem deutlichen Sprung nach oben zu rechnen. Der Grund: Aktuell gibt es dermaßen viele Neumeldungen, dass das Gesundheitsamt trotz aufgestockten Personals noch gar nicht alle Fälle an das LGL und RKI übermitteln konnte. Stand heute sind noch 150 Fälle offen.
Da sich die Lage in ganz Bayern in diese Richtung entwickelt, hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege neue Vorgaben für die Gesundheitsämter vor Ort erlassen.
1. Regelungen zur Quarantäne und Isolation
· Es habe sich gezeigt, dass eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten bei einer Freitestung an Tag fünf häufig nicht gelingt, heißt es in dem Ministeriumsschreiben. Die Freitestung von engen Kontaktpersonen bzw. vollständig geimpften Erkrankten wird deshalb auf sieben Tage verlängert. Die grundsätzliche Quarantänedauer von zehn Tagen gilt weiterhin. Die Freitestung ist durch einen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.
· Neu ist außerdem, dass in Regionen mit besonders hohem Ausbruchsgeschehen eine Freitestung für enge Kontaktpersonen ganz entfallen kann. Dann beträgt die Quarantänedauer immer zehn Tage. Sollte dieser Fall in der Region eintreten, machen die Kommunen das rechtzeitig in einer Allgemeinverfügung bekannt und kommunizieren vor Ort. Aktuell sind die Stadt und der Landkreis Bamberg davon noch nicht betroffen.
2. Kontaktnachverfolgung:
Wegen der bayernweit hohen Fallzahlen können die Gesundheitsämter Kontaktpersonen nicht mehr nach dem bisherigen, aufwändigen Modell ermitteln. Auch die Impfquoten beeinflussen die Nachverfolgung, da Geimpfte und Genesene in der Regel von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Daher wird die Ermittlung von Kontaktpersonen beschränkt auf
· Haushaltsangehörige (erhöhtes Infektionsrisiko durch engen Kontakt)
· Einrichtungen mit vulnerablen Personen, darunter die voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste
· In Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten die dortigen Regeln
In allen anderen Fällen erfolgt keine Kontaktpersonenermittlung. Wenn Sie engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Coronavirus infiziert ist, empfiehlt das Gesundheitsamt Folgendes:
· Verhalten Sie sich umsichtig und sondern Sie sich möglichst von anderen Haushaltsmitgliedern ab.
· Bitte nehmen Sie selbstständig Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf und klären Sie, ob Sie vorsichtshalber der Arbeit fernbleiben sollten.
· Falls Sie Krankheitsanzeichen haben, rufen Sie Ihren Hausarzt an oder kontaktieren Sie in dringenden Fällen den kassenärztlichen Notdienst unter der Nummer 116 117.
Neueste Kommentare