Landratsamt Bayreuth informiert: Erweiterte Maskenpflicht nach den Ferien mit dem Schulstart am 8. November

Symbolbild Corona

Am Montag, 8. November, startet der Unterricht in allen Schulen in Landkreis und Stadt Bayreuth mit einer erweiterten Maskenpflicht.

Wie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben hat, gilt aufgrund der stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen für die Schulen in Bayern nach den Allerheiligenferien ab Montag, 8. November, eine erweiterte Maskenpflicht. In allen geschlossenen Räumen und Begegnungsflächen im Schulgebäude sowie in den Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung müssen Masken getragen werden. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler auch während des Unterrichts am Sitzplatz eine Maske tragen müssen.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist wie bisher eine Alltags- oder Community-Maske ausreichend; es wird aber empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) zu tragen. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 haben eine OP-Maske zu tragen. Das gilt auch für Lehrkräfte und alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen. Im Freien, so z.B. auf dem Pausenhof, muss weiterhin keine Maske getragen werden.