Diözesanrat Bamberg zum Antrag der Grünen auf Aufhebung des Tanzverbots an Stillen Tagen
Der Diözesanrat Bamberg wendet sich entschieden gegen eine Aufhebung des Tanzverbots an Stillen Tagen. Es geht nicht nur um die religiösen Empfindungen eines Großteils der Bürger. Es geht auch – wie bei der Sonntagsruhe – um Tage, an denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Ruhe kommen können. Wieder sollen Tage der Ruhe dem Kommerz geopfert werden. Denn es geht ja nicht nur um diejenigen, die ihr Vergnügen suchen, sondern auch um die Dienstleistenden, die dieses Vergnügen ermöglichen müssen. Begründet wird der Antrag der Grünen damit, das Tanzverbot sei nicht mehr zeitgemäß. Die Geschichte zeigt, dass gerade manches, was als nicht mehr zeitgemäß erachtet wurde, sich im Nachhinein als der richtige Weg herausgestellt hat.
Die „Stillen Tage“ mögen religiösen Ursprungs sein. Doch ihre Bedeutung geht weit darüber hinaus. Denn unserer Toten zu gedenken, ob zu Allerseelen, am Volkstrauertag oder bei anderen Gelegenheiten, geht alle an – und in unserem Kulturkreis geschieht dies traditionell in stiller Form.
Zugegeben – in anderen Kulturkreisen gibt es andere Traditionen, die mitnichten geringere Achtung und weniger Respekt verdienen. Doch darum geht es hier nicht. Der Antrag auf Aufhebung des Tanzverbots beabsichtigt tatsächlich, gezielt ursprünglich religiös motivierte Tradition auszuhöhlen und der Kommerzialisierung der Freizeitökonomie weitere Wege zu öffnen. Beide Motive sind mehr als fragwürdig.