Igensdorf: Hospizverein Eckental bietet Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Mit Eintritt der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretung und jeder ist für sich selbst verantwortlich. Weder Kinder, Eltern und auch nicht ein Ehepartner können ohne Ermächtigung vertreten. Tritt aus irgendeinem Grund eine Handlungsunfähigkeit ein und müssen Entscheidungen getroffen werden, wird das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen, es sei denn, Sie haben eine Vorsorgeregelung getroffen. Laut Gesetz wird kein fremder Betreuer bestellt, wenn eine Vollmacht besteht oder wenn in einer Betreuungsverfügung eine persönliche Vertrauensperson vorgeschlagen wurde.
Der Hospizverein Eckental mit Umgebung e.V. bietet Ihnen am Montag, den 15.11.2021 um 18 Uhr in den Räumen der Marktbücherei Igensdorf, Gräfenberger Str. 5, 91338 Igensdorf eine Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an.
Bitte melden Sie sich direkt über den Hospizverein an und beachten die aktuell gültigen Pandemieregeln in der Marktbücherei Igensdorf (derzeit Maske und 3G-Regel).
Anmeldung über Hospizverein Eckental mit Umgebung e.V.,
Ambazac Str. 10, 90542 Eckental
09126-2979880
0173-3545904
www.hospiz-eckental.de
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