LBV zur aktuellen Windkraft-Debatte: „Finger weg vom Wald!“
LBV fordert Staatsregierung zu sinnvoller und nachvollziehbarer Planung von Windkraft in Bayern auf – 10H-Regel abschaffen
Die Planungen von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, 1.000 Windräder in Bayerns Wäldern zu errichten, lehnt der bayerische Naturschutzverband LBV entschieden ab. „Der Wald im Freistaat darf ebenso wenig für Windkraft wie für Industriegebiete zur Verfügungsmasse werden“, stellt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer angesichts der aktuell geführten Diskussion zwischen dem Wirtschaftsminister und Forstministerin Michaela Kaniber klar. „Angesichts der dringend erforderlichen Energiewende, für die der Ausbau der Windenergie eine entscheidende Rolle spielt, sollte die bayerische Staatsregierung gemeinsam zielführende und der Nachhaltigkeit verpflichtete Entscheidungen treffen, anstatt dass sich zwei Ressortchefs mit unausgegorenen Konzepten öffentlich beharken“, fordert Schäffer.
Der LBV begrüßt die Aussage von Forstministerin Kaniber, dass Wald „ein unglaublich wertvolles Ökosystem“ sei und Eingriffe „nicht allein nach ökonomischen Kriterien“ beurteilt werden dürfen. Nach Ansicht des LBV darf dies aber nicht nur für Standorte von Windkraftanlagen gelten, sondern in verstärktem Maße auch für Gewerbegebiete oder Infrastrukturmaßnahmen. Unabhängig davon weißt der LBV darauf hin, dass die Bayerischen Staatsforsten nicht verpflichtet seien, Standorte im Staatswald für Windräder zur Verfügung zu stellen.
Dass derzeit überhaupt über mehr Windkraft im Wald diskutiert wird, ist aus Sicht des LBV ausschließlich der ‚bayerischen Spezialität‘ 10H zu verdanken. Ohne die von Ex- Ministerpräsident Seehofer erlassene 10H-Regel würde die derzeitige Diskussion um Windräder im Wald überhaupt keine Rolle spielen. „Viele Waldstandorte sind bedeutender Lebensraum für Windkraft-sensible Vogel- und Fledermausarten wie Schwarzstorch oder Kleiner Abendsegler. Durch den Bau von neuen Windkraftanlagen im Wald würden diese zum einen ihren Lebensraum verlieren und zum anderen unter einem deutlich erhöhten Kollisionsrisiko leiden“, erklärt der LBV-Vorsitzende. „Windkraftstandorte im Wald sollten nach Einschätzung des LBV daher die absolute Ausnahme darstellen.“
Die Regionalplanung in Bayern hatte mit der Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten im Offenland genügend neue Standorte für Windräder aufgezeigt, bevor diese Pläne durch die 10H-Regelung wieder verschwunden sind.
Die von Michaela Kaniber für die Windkraft ins Spiel gebrachten Truppenübungsplätze sind aus Sicht des LBV jedenfalls keine Option, denn in Bayern haben sich diese Gebiete zu äußerst wertvollen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen wie zum Beispiel in Hammelburg, Grafenwöhr und Hohenfels entwickelt. So wurden bisher alleine diese drei Truppen- und weitere 14 Standortübungsplätze als FFH-Gebiete ausgewiesen und erfüllen damit eine wichtige Schutzfunktion für die Artenvielfalt.
Die von Hubert Aiwanger angeführten angeblichen Vorteile, dass Windräder im Wald „etwas versteckt“ werden könnten und obendrein das Umfeld des Mastes im Wald durch die Rodung und das Säen von Blühpflanzen und Disteln ökologisch aufgewertet werden würden, empfinden die LBV-Artenschützer als zynisch. „Wald-Monokulturen sollten angesichts der Klimakrise ohnehin dringend ökologisch umgebaut werden, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Dafür benötigt man aber keine Windräder“, so Norbert Schäffer.
Deutlich wird: Auch die „grünen“ Energien beeinträchtigen in geringerem, aber relevantem Umfang Umwelt und Natur. Gebot der Stunde ist also, Energieverschwendung bspw. durch energieintensive Wegwerfartikel aus Aluminium, Weißblech, Glas u. a. zu senken.