Bayreuther Modell – nachhaltige Gewinnung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern
Stadt und Landkreis Bayreuth haben acht neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Landrat Florian Wiedemann übergab die Zertifikate am Donnerstagabend an folgende Personen:
- Pia Aßmann
- Janine Bachmann
- Heidi Hornfischer
- Klaus-Dieter Merker
- Melanie Kaul
- Sandra Zimmermann
- Jeremy Dobbs
- Peter Henn
Das Projekt „Bayreuther Modell- Nachhaltige Gewinnung von Berufsbetreuern“ ist aus einer systemischen Beratung zwischen Berufsbetreuern, Betreuungsstellen und einer Supervisorin entstanden. Ziel ist die Gewinnung und Ausbildung von jungen und qualifizierten Berufsbetreuern. Beteiligt sind neben den Betreuungsstellen der Stadt und des Landkreises fünf erfahrene Berufsbetreuer und ein Rechtspfleger des Amtsgerichtes Bayreuth. Die Beteiligten bilden eine Steuerungsgruppe, welche sich regelmäßig über den aktuellen Stand und notwendige Änderungen austauschen.
Wann braucht es Berufsbetreuer – und wie lautet ihre Aufgabe?
Ist eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten zu besorgen – und steht zudem weder eine Vertrauensperson noch ein Familienangehöriger zur Verfügung –, so wird ihr ein Berufsbetreuer bereitgestellt. Aufgabe des Betreuers ist es, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Dabei soll der Betreute nicht bevormundet werden, sondern – soweit möglich – weiterhin selbst über die eigenen Angelegenheiten entscheiden.
Der Betreuer darf gegen den Willen des Betreuten nur dann handeln, wenn die Wünsche des Betreuten seinem Wohl zuwiderlaufen oder für den Betreuer unzumutbar sind (§ 1901 Abs. 2 BGB). Das Wohl des Betreuten wird hierbei in erster Linie durch ihn selbst bestimmt.
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