Aktionstag in Meeder: „Tödlicher Leichtsinn am Bahnübergang“
Info-Kampagne appelliert an Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht – ADAC, BEG und bayerische Eisenbahnen starten Aktion „Zug hat Vorfahrt“ für mehr Sicherheit am Bahnübergang
Fast wöchentlich ereignen sich folgenschwere Unfälle an Bahnübergängen, viele davon auch in Bayern wie zuletzt vor wenigen Wochen in Schwarzenbach bei Hof oder in Reckendorf bei Bamberg. Fälle wie diese sind bedauerlicherweise keine Seltenheit. 2020 kam es bayernweit zu über 50 Bahnübergangsunfällen, elf davon mit Todesfolge. Damit sich solche Szenarien nicht wiederholen, startete der ADAC Nordbayern und der ADAC Südbayern gemeinsam mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), DB Sicherheit und den Eisenbahnverkehrsunternehmen agilis, Bayerische Regiobahn, Go-Ahead und der Länderbahn die bayernweite Informationskampagne „Zug hat Vorfahrt!“
Aktion will das Bewusstsein für Gefahren an Bahnübergängen schärfen
An insgesamt drei Aktionstagen, zuletzt am Freitag in Meeder, erläuterten die Akteure an ausgewählten Bahnübergängen deren sicheres Überqueren, simulierten eine Notsituation und veranschaulichten die möglichen Gefahren. „Fast alle Unfälle an Bahnübergängen sind auf ein Fehlverhalten von Autofahrenden oder Fußgängern zurückzuführen. Durchschnittlich jeder Vierte endet dabei tödlich“, stellt Jürgen Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Verkehr, Technik und Umwelt beim ADAC Nordbayern fest. Hauptursache seien in den meisten Fällen Unkenntnis der Verhaltensregeln, Unaufmerksamkeit und Leichtsinn, so der Experte. Mit der Kampagne wollen die Aktionspartner das Bewusstsein für die Gefahren an Bahnübergängen schärfen und an die Verkehrsteilnehmer zu umsichtigem Verhalten appellieren. „Es passieren immer noch viel zu häufig schwere Unfälle am Bahnübergang. Darauf möchten wir mit der Aktion „Zug hat Vorfahrt!“ aufmerksam machen. Jeder Unfall ist einer zu viel. Daher mein Appell an alle Autofahrer: Seien Sie wachsam und beachten Sie die Verkehrsregeln am Bahnübergang“, so Dr. Axel Hennighausen, betrieblich-technischer Geschäftsführer von agilis.
Auf Hinweistafeln achten
Bayernweit gibt es knapp 3300 Bahnübergänge. Jeder Übergang, egal ob mit oder ohne Schranken, wird mittels Verkehrszeichen angekündigt: Weiß-rote Baken weisen in 240 Metern, 160 Metern und 80 Metern Entfernung auf den Übergang hin, unmittelbar vor dem Kreuzungspunkt signalisiert das Andreaskreuz, dass der Schienenverkehr Vorrang hat. Zudem warnen Züge unter anderem mit Pfeifsignalen die Verkehrsteilnehmer an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen. Warum Verkehrsteilnehmer trotz rotem Blinklicht oder Warntafeln achtlos Bahnübergänge passieren, erläutert Hildebrandt: „Ursache ist in vielen Fällen Zeitdruck und der Irrglaube, die Situation unter Kontrolle zu haben. Außerdem sinkt das Risikobewusstsein, wenn bei einem wiederholten Fehlverhalten nichts passiert ist“, so der Verkehrsexperte Jürgen Hildebrandt.
Enorm langer Bremsweg
Oft werden die Geschwindigkeit des Zuges und der Bremsweg völlig unterschätzt. „Selbst wenn ein Lokführer eine Schnellbremsung einleitet, benötigt beispielsweise ein 100 km/h schneller Güterzug etwa 1000 Meter bis zum Stillstand“, erklärt Dr. Axel Hennighausen.
Um Bahnübergänge sicher zu passieren, geben ADAC und die Bayerische Eisenbahngesellschaft Tipps:
- Bremsbereit und mit max. 50 km/h auf den Bahnübergang zufahren
- Niemals überholen!
- Die Bahnstrecke nach beiden Seiten überblicken
- Auf akustische Pfeifsignale achten
- Sofort anhalten, wenn sich am unbeschrankten Übergang ein Zug nähert
- An beschrankten Übergängen schon bei rotem Blinklicht stehen bleiben, nicht erst dann, wenn sich die Schranken senken
- Erst weiterfahren, wenn das rote Blinklicht erloschen ist und die Schranken vollständig geöffnet sind
Es ist schon seltsam, daß es nötig erscheint, in großen Kampagnen (Verhalten am Bahnübergang, Verhalten bei Nebel u. a.) eigentlich nichts anderes zu tun als auf das zu verweisen, was alle Inhaber/innen einer Fahrerlaubnis vor deren Erwerb hatten (oder hätten?) lernen müssen: die in der Straßenverkehrs-Ordnung festgehaltenen Regeln.
Was lernen Fahrschüler/innen denn noch?