Landkreis Forchheim: Pflichtumtausch der Führerscheine

Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Pflichtumtausch der Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine bzw. unbefristete EU-Kartenführerscheine), läuft gestaffelt mit jährlichen Tauschfristen. Zunächst sind die Papierführerscheine von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis zum 19.01.2022 zu tauschen. Alle weiteren Tauschfristen sind der Homepage des Landratsamtes Forchheim www.lra-fo.de unter der Rubrik Bürgerservice/Auto & Verkehr/Führerscheinstelle zu entnehmen.

Für den Pflichtumtausch ist ein einmaliges persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle nötig, wozu ein Termin zu vereinbaren ist. Termine können online über die Homepage des Landratsamtes Forchheim ebenfalls unter der Rubrik Bürgerservice/Auto & Verkehr/Führerscheinstelle gebucht werden. Hier findet sich darüber hinaus eine Übersicht über alle notwendigen Unterlagen, welche für den Umtausch benötigt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Forchheim appelliert daran, sich an die Staffelung der Fristen zu halten, außer der neue EU-Kartenführerschein wird aus einem anderen triftigen Grund benötigt.

1 Antwort

  1. Genhofer sagt:

    Hallo,
    Also wenn ich das richtig verstehe, ist das ein Zwangsumtausch, denn wenn man es nicht macht, verliert der Führerschein den man Besitz seine Gültigkeit. Man fährt dann quasi ohne Fahrerlaubnis rum und macht sich strafbar. Ferner ist der neue dann befristet und muss, wie der Personalausweis, immer wieder neu beantragt und natürlich auch bezahlt werden. Dies sollte gleich wieder abgeschafft werden. Mal von dem Plastikmüll abgesehen.