Forchheim Grüne Liste (FGL) stellt Antrag zum Haushalt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Stadtkämmerer,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat,
hiermit reichen wir unsere Haushaltsanträge ein und bitten darum, die Anträge auch in den jeweiligen Fachausschüssen beraten zu lassen.
Wie bereits in den Vorjahren, wünschen wir uns eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Haushaltsanträgen der Fraktionen, die den Themen gerecht wird, die feststellt, welche Themen und Investitionen dem Stadtrat wie viel wert sind und die eine inhaltliche Prioritätensetzung ermöglicht.
Dies benötigt u.E. mehr Zeit und Raum für Diskussionen, als das während der finalen Haushaltsberatungen – die ja unter dem Zwang des Haushaltsabgleiches stehen – möglich ist.
Der städtische Haushalt ist ein „Bürgerhaushalt“
Die Stadt stellt bezogen auf den städtischen Haushalt größtmögliche Transparenz her und veröffentlicht die Haushaltssatzung in ihren Bestandteilen so, dass sich die Bürger*innen in einem Onlineportal ausführlich, detailliert und verständlich über Einnahmen und Ausgaben der Stadt in den einzelnen Bereichen informieren können. Außerdem sollen die Bürger*innen hier auch die Möglichkeit haben, Vorschläge für Einsparungen, die Verwendung der öffentlichen Mittel und für konkrete Projekte zu machen. Der hierfür nötige Zeitaufwand soll in der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
1. Klimaschutz
1a. Für die Stelle des Klimaschutzmanagements sowie für die Umsetzung und Weiterentwicklung der im Rahmen des Kommunalen Klimaschutz-Netzwerkes geplanten Projekte sind die notwendigen Mittel im Haushalt vorzusehen.
1b. Zur Sanierung der städtischen Liegenschaften, insbesondere der energetischen Sanierung schlecht gedämmter Gebäude und von Gebäuden mit hohem Energieverbrauch, ist im Haushalt 2022 ein nennenswerter Betrag von mindestens 1 Mio. Euro einzustellen.
Dazu verweisen wir u.a. auf den integrierten Energienutzungsplan, der richtigerweise die Bedeutung gerade der Kommunen bei Energieeinspeisungsmaßnahmen betont. Es geht um (Zitate aus unserem Energienutzungsplan):
- Die Selbstverpflichtung aus der Überzeugung in die Notwendigkeit des Handelns
- Die Vorbildfunktion für alle Bürger (Ergänzung: und Firmen, Gewerbetreibende)
- Die wirtschaftliche Motivation
Der Integrierte Energienutzungsplan weist ein enormes Potential zur CO2-Einsparung durch die energetische Gebäudesanierung aus. Dies muss der Stadt Verpflichtung sein, hier mit ihren eigenen Liegenschaften ihrer Verantwortung gerecht werden. Die bisherigen Maßnahmen sind nach wie vor viel zu gering im Vergleich zum tatsächlichen Sanierungsbedarf. Es geht um alte, ineffiziente Heizungen, teils an der Grenze der technischen Lebensdauer, undichte, teils marode Fenster, mangelnde, bzw. keine Dämmung von Fassaden, Außenwänden, Dächern, Geschoßdecken u.a. Diese zentrale Aufgabe im Bereich Klimaschutz darf nicht vernachlässigt, der Sanierungsstau nicht zu groß werden! Im Bereich Klimaschutz hat die große Kreisstadt Forchheim insgesamt riesigen Nachholbedarf.
Es ist höchste Zeit, dieses Problem endlich anzugehen, zumal wir in finanzieller Hinsicht jede Möglichkeit haben, hier wegweisend zu investieren. Hier hat die Stadt nicht nur den größten Hebel für Klimaschutz, sondern mittel- und langfristig aufgrund der rapide steigenden Energiekosten auch ein erhebliches Einsparpotential. Dies darf auch nicht an organisatorischen Schwierigkeiten scheitern, insbesondere nicht an der mangelhaften Personalausstattung des Bauamts. Hier sind umgehend externe Expertise und Manpower einzuholen. Architekten und Bauunternehmen, die die Aufgaben leisten können, sind uns aus diversen Projekten bekannt.
1c. Im Sinne des Klimaschutzes und der dazugehörigen Verkehrswende erwarten wir deutliche Schritte und Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebotes in der Stadt und des Radverkehrs.
1d. Der städtische Fuhrpark ist hinsichtlich seines Spritverbrauches und CO2-Ausstoßes auf den Prüfstand zu stellen. Bei Neuanschaffung von Fahrzeugen müssen verbrauchs- und CO2-arme Fahrzeuge gekauft werden.
Bei Dienstreisen der städtischen Mitarbeiter*innen ist der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Vorrang gegenüber dem PKW zu geben. Sollten hierfür (unter Einbezug aller sonstigen Kosten wie Wegfall von Parkgebühren o.ä.) Mehrkosten entstehen, ist eine entsprechende Summe im Haushalt bereit zu stellen.
1e. Bei allen städtischen Liegenschaften – sowohl bei bestehenden als auch bei künftigen, als auch bei solchen im Umbau oder Erweiterung – ist die Energieversorgung (Strom, Wärme, Warmwasser) soweit technisch möglich durch regenerative Energie zu bewerkstelligen, insbesondere durch Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf den Dächern dieser Bauten.
Zu diesem Zweck ist in den Haushalt für 2022 ein Betrag von 200.000 Euro einzustellen.
Wir befinden uns in einer existenzbedrohenden Klimakrise und Ihr zu begegnen ist auch auf kommunaler Ebene eine der wichtigsten Herausforderungen und Aufgaben unserer Zeit. Wesentliche Möglichkeit der Klimakrise zu begegnen ist die Energiewende, d.h., der Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien. Bei dieser Herausforderung haben Kommunen eine besondere Verantwortung und eine Vorbild- und Vorreiterfunktion. Die Stadt Forchheim hat ausreichend finanzielle Mittel dieser Verantwortung beispielgebend nachzukommen.
2. Innenstadt
Die Umgestaltung der Hornschuchallee steht dringend an. Wir erwarten nun in 2022 den Beginn der konkreten Planung. Basis der Planungen sollen die bereits vorhandenen Pläne sowie eine Beteiligung der Händler*innen, der Anwohner*innen und des Verkehrsplanungsbüros Gevas sein.
3. Verkehr
3a. Für die nächste Phase der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes müssen für 2022 die nötigen Mittel bereitgestellt werden. Hierbei betonen wir, dass in diesem Verkehrskonzept ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden muss, der den MIV und den ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr betrachtet und schlüssige Lösungen aufzeigt. Auch das Thema Parkraumbewirtschaftung sollte daraufhin überprüft und ggf. reformiert werden. Eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit ist sicher zu stellen.
3b. Unser Antrag zur „Erstellung eines alternativen Verkehrskonzeptes zur Entlastung der AnwohnerInnen der Bayreuther Straße und der Ortsteile Forchheim-Ost und Reuth vom PKW- und LKW-Verkehr“ (vom 7. Juli 2014) soll lt. Aussage der Stadtverwaltung im Rahmen des innerstädtischen Verkehrskonzeptes s.o. mitbearbeitet werden. Hiermit beantragen wir erneut dezidiert, dass dies ein Schwerpunkt im Verkehrskonzept wird, das Planungsbüro Gevas explizit damit beauftragt wird, ein Zeitplan für die Erstellung festgelegt und die nötigen Haushaltsmittel 2022 bereit gestellt werden. Auch der Lärmaktionsplan nennt ein
Mobilitätskonzept zur Stärkung des ÖPNV/P+R und Radwegenetzes als Maßnahme des dringend nötigen Schallschutzes etwa entlang der Bayreuther Straße.
3c Damit mehr Menschen öffentliche Verkehrsmittel nutzen, müssen diese attraktiver gestaltet werden.
Dazu mögen 500 000€ im Haushalt vorgesehen werden, um die Bushaltestellen zu überdachen, Sitzmöglichkeiten zu bieten, für Barrierefreiheit zu sorgen und mit elektronischen Anzeigetafeln auszustatten.
4. Radverkehr
Das Mobilitätsverhalten ändert sich momentan stark zugunsten des Fahrrads. Die Stadt muss dies unterstützen. Wir fordern deshalb:
4a. Eine Stelle im Stellenplan vorzusehen, die sich ausschließlich mit allen Themen rund um den Radverkehr befasst: Verbesserung der Radinfrastruktur sowohl für die Schulwege, für Pendler*innen, für die Wege zum Einkaufen sowie für den Freizeit- und Tourismusradverkehr; vorausschauende Planung der Radinfrastruktur bei Neubaugebieten; Vernetzung mit den lokalen Radverbänden; Befassung mit allen aktuellen Fragen z.B. bei Baustellenumleitungen, Beschilderungen etc., Planung und Durchführung von Aktionen wie Stadtradeln etc.
4b. Ein Fahrplan für die Umsetzung konkreter baulicher und anderer Verbesserungsmaßnahmen für Radfahrer*innen ist aufzustellen, die nötigen Mittel für 2022 zu quantifizieren und einzustellen.
4c. Um die Mobilitätswende günstig zu beeinflussen, müssen sämtliche Lücken im Radwegenetz geschlossen werden.
Die vorhandenen Radwege müssen immer gepflegt und verkehrssicher sein.
Dazu sollen die nötigen Mittel im Haushalt veranschlagt werden.
4d. Anschaffung von Pedelecs/Fahrrädern für den städtischen Fuhrpark bzw. Gewährung von Dienstfahrrädern/Pedelecs zur privaten Nutzung
Der städtische Fuhrpark ist hinsichtlich seines Kraftstoffverbrauches und CO2-Ausstoßes auf den Prüfstand zu stellen. Unter anderem deshalb sollen in der städtischen Verwaltung Dienstfahrräder oder Dienst-Pedelecs sowie Lasten-e-Bikes eingesetzt werden. Dies kann sowohl durch Erweiterung des städtischen Fuhrparks als auch im Rahmen der Überlassung von Diensträdern für private Zwecke erfolgen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, zu prüfen, welches Modell bzw. welche Modelle für die Überlassung von Dienstfahrrädern am geeignetsten sind (Kauf, Leasing, …), insbesondere unter steuerlichen Aspekten. Mit einer Bedarfsanalyse ist festzustellen, welche Anzahl und Art von Fahrrädern anzuschaffen und/ oder für die Überlassung an MitarbeiterInnen vorzusehen sind. Dabei ist zu prüfen, wie viele Kraftfahrzeuge mit dieser erweiterten Mobilitätsstrategie eingespart werden. Auch ist der Förderrahmen zu berücksichtigen, u.a. seitens des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Anschaffung von Lasten- e-Bikes.
Für die Maßnahme ist ein Betrag von 150.000 € im Haushalt vorzusehen.
Die Vorteile für die städtischen Angestellten sowie für die Stadt als Arbeitgeber umfassen u.a. betriebliche Gesundheitsförderung, Umweltschutz durch Reduzierung des motorisierten Verkehrs, Einsparung von Parkflächen und Kraftfahrzeugen, Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch Imagesteigerung und im Falle von Überlassungsregelungen eine ergänzende Sozialleistung neben dem tariflichen Entgelt.
Darüber hinaus setzen die Stadt und Ihre MitarbeiterInnen Zeichen hinsichtlich Umweltschutzes und Verkehrswende in der Stadt wie auch über deren Grenzen hinaus als moderne und nachhaltige Kommune.
Für bestimmte dienstliche Einsatzzwecke schaffen Dienstfahrräder mehr Bürgernähe und Flexibilität, z.B. im Innenstadtbereich und insb. in der Fußgängerzone. Insgesamt dürften mehr als 200.000 Dienstfahrräder im Straßenverkehr unterwegs sein, schätzt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft. Wie beim Dienstwagen auch, können Arbeitgeber die Kosten für Dienstfahrrad oder das betrieblich eingesetzte Lastenfahrrad als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen – sowohl Anschaffungs-, als auch laufende Kosten. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Nutzung mindestens 50 Prozent beträgt. Den Arbeitsweg können Dienstradfahrer in der Einkommensteuererklärung auch mit Dienstfahrrad statt Dienstwagen in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer ansetzen. Den Weg zur Arbeit müssen sie im Gegenzug wiederum nicht mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zusätzlich als geldwerten Vorteil versteuern, hebt der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) hervor.
(Quelle: https://www.fuhrpark.de/dienstfahrrad-statt-dienstwagen-wie-sieht-es-mit-der-versteuerung-aus; abgerufen 10.10.21)
Es stehen momentan Fördermittel bereit.
Die Stadt Forchheim verfügt zurzeit über ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen.
5. Kultur
5a. Die notwendigen Mittel für die Realisierung der Veranstaltungshalle sind in den Haushalt einzustellen. Der Umbau und die Fertigstellung sind schnellstmöglich umzusetzen.
5b. Für die Arbeit des Kulturamtes und der kulturellen Einrichtungen der Stadt, für städtische Kulturveranstaltungen, die Weiterentwicklung des Kultur-Sommerquartiers (auch der Location) und die Förderung der vielfältigen Forchheimer Kulturszene ist ein entsprechendes Kulturbudget bereitzustellen.
5c. Seit 2016 gibt es in der großen Kreisstadt Forchheim (fast) keine Ausstellungsmöglichkeiten für bildende Künstler. Bis zur Fertigstellung des Rathauses werden noch Jahre vergehen. Andere Räume zur längerfristigen Nutzung sind derzeit nicht bekannt. Eine Lösung für diese Misere wäre das Anmieten von leerstehenden Geschäften für sogenannte „POP UP“ Galerien. Das Kultur-Amt übernimmt wie bei festen Ausstellungen die Werbung, Einladung, Vernissagen sowie das Aufsichtspersonal. Notwendige Stellwände werden dafür angeschafft. Im Haushalt werden die nötigen Mittel eingestellt.
5d. Kolpingshaus
Mit der Planung und Umsetzung eines Nutzungskonzeptes wird unverzüglich ein externer Architekt beauftragt.
5e. Das Veranstaltungsamt soll Dienstleister für alle städtischen Einrichtungen und Ämter sein, die Veranstaltungen durchführen. Es soll bei der Organisation und Verantwortung unterstützen sowie zentrale Anlaufstelle für Vereine sein und diese bei allen Fragen rund um die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Kirchweih; Kulturveranstaltung; etc.) unterstützen. Zudem obliegt dem Veranstaltungsamt künftig auch die Durchführung des Annafestes. Auch soll die Organisation rund um die Nutzung der Interims-Veranstaltungshalle beim Amt 44 liegen. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, muss das Veranstaltungsamt personell adäquat ausgestattet werden. Im Stellenplan vorgesehene Stellen müssen umgehend besetzt werden, damit das Amt 44 handlungsfähig wird.
6. Bezahlbarer Wohnraum, Armut in Forchheim
6a. Ein wesentliches Problem bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist das Fehlen von Grundstücken in städtischer Hand. Deshalb beantragen wir hiermit eine nennenswerte und sinnvolle Summe für die Bodenbevorratung zum Bau bezahlbaren Wohnraums durch die städtischen Wohnungsbaugenossenschaften in den Haushalt 2022 einzustellen.
6b. Die GWS ist mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, um in den nächsten Jahren Wohnungen mit Sozialbindung und generell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir beginnen in 2022 mit 500.000 Euro als zweckgebundene Einlage.
6c. Forchheim Pass Hilfen für arme Mitbürger*innen Die Stadt Forchheim stellt für das Haushaltsjahr 2022 zunächst einen Betrag von 50.000 € für die Erstellung eines „Forchheim Passes“ ein. Die Stadt Forchheim ermöglicht mit diesem Pass einem Teil der Forchheimer Bürger*innen, die arm sind, die Teilhabe an kulturellen und sportlichen Aktivitäten. Darüber hinaus wird durch entsprechende Ermäßigungen beim Busverkehr die Mobilität erleichtert. Der Pass wird für folgende Personengruppen ausgestellt: Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kriegsopferfürsorge, Leistungen zum Lebensunterhalt in Pflegefamilien oder Jugendhilfe-Einrichtungen, Kinderzuschlag. Ebenso können Forchheimer Bürger*innen einen Forchheim Pass beantragen, wenn sie den Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten. Der Pass wird jährlich gegen Vorlage der Leistungsbescheide oder Bescheinigungen ausgestellt.
6d.Teilhabe für alle Armut darf in einer reichen Stadt nicht dazu führen, dass betroffene Bevölkerungsgruppen von Bereichen wie Mobilität, Kultur und Freizeitgestaltung ausgeschlossen werden. Zur Entlastung derjenigen Bürger*innen die unterhalb der Armutsgrenze leben (gem. Armutsbericht des paritätischen Wohlfahrtsverband aus dem Jahre 2020 liegt die Quote in der Region Oberfranken oberhalb der 10% Marke) stellt die Stadt Forchheim im Haushaltsjahr 2022 Mittel in zur Verfügung. Damit wird betroffenen Personengruppen ein kostenfreier Zugang zum ÖPNV, der Stadtbücherei und dem Königsbad ermöglicht.
7. Personal
In den Haushalt sollen genügend Mittel eingestellt werden, um den Personalmangel und die damit einhergehenden massiven Engpässe zu beseitigen. Der Posten im Haushalt dient der Vergabe des Recruitings von qualifiziertem Fachpersonal an eine externe Firma mit dem Ziel des Abbaus aller Engstellen im Personal und somit voller Besetzung innerhalb von 6 Monaten. Vorgeschlagen werden 200.000 Euro, was den Recrutingkosten für etwa 10 Fachstellen entspricht.
Wie aus unserem Antrag zu einer Sondersitzung zur Personalsituation der Stadt Forchheim hervorgeht, ist eine inhaltliche Debatte und eine gründliche Analyse der Sachlage bezüglich fehlender Stellen überdies zwingend notwendig. Die großen Aufgaben, die Forchheim allein mit der Sanierung städtischer Liegenschaften (Rathaus, Paradeplatz uvm.) vor sich hat, können nur wirklich sorgfältig, verlässlich und fristgerecht bearbeitet werden, wenn zunächst die Notlagen im Personalstand beseitigt sind.
Durch das Wachstum der Stadt und Bauprojekte Dritter (Bahn, Siemens u.a.) sind v.a. die Stadtplanung, Hoch- und Tiefbau, aber natürlich auch alle anderen Ämter stärker gefordert als früher. Eine wachsende Stadt benötigt außerdem eine zukunftsfähige, wachsende und gleichzeitig nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit funktionierende Infrastruktur. Die Stadt ist also nicht bloß verwaltungsseitig, sondern planerisch und gestalterisch gefragt, zukunftsfähige Lösungen für Leben in der Digitalität, für Mobilität, für Generationengerechtigkeit und für das Auffangen der Folgen des Klimawandels zu finden, um nur einige der hochkomplexen Zukunftsaufgaben zu nennen. Für all diese Aufgaben ist eine gute Aufstellung im personellen Bereich das Fundament. Deshalb drängen wir darauf, dass das Schaffen und Besetzen von Stellen oberste Priorität vor allen anderen hat.
Nach unserer Auffassung wurde die wichtigste Ressource der Stadt – die Belegschaft – nicht entsprechend den gestiegenen Anforderungen (Quantität und Komplexität der Aufgaben) aufgebaut und entwickelt. Dieses Versäumnis ist auf schnellem und unkompliziertem Wege nachzuholen, damit die drängenden Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Planung, Sanierung und Entwicklung schnellstmöglich angegangen werden können und die Stadt nicht Gefahr läuft, überdies durch Versäumnisse fahrlässig zu handeln (bspw. durch mangelnde Instandhaltung von Verkehrswegen und Liegenschaften
8. Kinder und Familien
Forchheim rühmt sich, eine familien- und kinderfreundliche Stadt zu sein.
Das muss sich u. M. n. auch in der Qualität der Spiel- und Bolzplätze deutlich zeigen. Die nötigen Haushaltsmittel für den Unterhalt der Spielplätze und den nötigen Ersatz veralteter Spielgeräte sind im Haushalt bereitzustellen. So können die Neuausstattung der Spielplätze fortgesetzt werden. Wir müssen weitere Kindergarten und Kitas schaffen. Das sind Investitionen, um der Betreuungskrise und dem Mangel an Plätzen in der Stadt zu begegnen, das sind Investitionen in die Zukunft Forchheimer Familien.
9. Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung von Flächen
Die Verwaltung erstellt ein Entsiegelungs- und Begrünungskonzept für städtische Liegenschaften.
Die Verwaltung erstellt ein Konzept für die Haus- und Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung privater Flächen. Derartige Maßnahmen werden gefördert. Entsprechende Beratung von Privatbürgern oder Gewerbe und Industrie wird geleistet.
Gefördert wird die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Wiederbegrünung von versiegelten Flächen. Fördergelder können zum Beispiel für den Aufbau einer Vegetationsschicht, die Entfernung von versiegelnden Bodenbelägen, Rank Hilfen oder Fassadenbegrünungssysteme sowie insektenfreundliche Begrünung beantragt werden. Für die Anschaffung eines Regenwasserrückhaltesystems oder die Schaffung von naturnahen Flächen wird ein Bonus gewährt. Die Bürger werden über Fördermöglichkeiten informiert.
Die Stadt stoppt die weitere Versiegelung öffentlicher Flächen und greift stattdessen künftig, wann immer möglich, auf offene Bodenbeläge oder auf bereits versiegelte Flächen zurück. Die Stadt prüft beim Neubau eigener Gebäude, ob eine Dachbegrünung möglich ist und lässt diese ggfls. herstellen. Mit so einer Verpflichtung geht die Gemeinde mit gutem Beispiel voran und zeigt den Bürger*innen, wie Alternativen zur Versiegelung aussehen und funktionieren. Die Versiegelung großer Flächen wird vermieden, Parkplätze werden mit Rasengittersteinen gebaut. So kann mehr Wasser versickern, die Kanalisation wird entlastet und Überschwemmungen vorgebeugt.
Die Stadt fördert Entsiegelung im eigenen Garten und die nachträgliche oder neue Begrünung von Dächern. Es ist vielfach möglich, zB Carports und Garagen nachträglich zu begrünen und mit insektenfreundlichen Arten zu bepflanzen. Eine Förderung seitens der Gemeinde, begleitet von einer entsprechenden Informationskampagne, könnte Bürger*innen dazu motivieren, die Versiegelung im eigenen Garten anzugehen.
10. Die Stadt entwickelt ein Konzept zur Installation und einer Infrastruktur für die Einrichtung dauerhafter Markstände.
Marktstände beleben nicht nur unsere Plätze, sie bieten darüber hinaus unserer Bevölkerung die Möglichkeit frische regionale, saisonale Produkte zu kaufen.Mittlerweile gibt es in Forchheim und der Fränkischen Schweiz immer mehr Produzenten von regionalen Produkten. Die Stadt sollte möglichst viele durch ein entsprechendes Angebot und Marketing nach Forchheim holen. Der Bauernmarkt, der alle 2 Wochen stattfindet, aber auch fast täglich vorhandene Food Trucks beweisen die vorhandene Nachfrage. Dauerhaft sollten feste Marktstände, Versorgung mit Strom und Wasser sowie Müllbeseitigung geschaffen werden. Die Marke „Produkte aus Forchheim und der fränkischen Schweiz“ sollte für ökologische, qualitativ hochwertige Produkte entwickelt und entsprechend beworben werden.
Wir bitten um die inhaltliche Behandlung aller und insbesondere der seit langen offenen Anträgen und behalten uns vor, im Verlauf der Haushaltsberatungen weitere Anträge einzubringen. Wir beantragen die finanzielle Aufnahme in den Haushalt 2022 und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Gerhard Meixner
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