Update zum Stand der Coronavirus-Infektionen und Schutzimpfungen im Landkreis Kulmbach – Wegfall der „Jedermanns-Testung“: Corona-Tests werden kostenpflichtig;

Symbolbild Corona

Kulmbach, 07.10.2021 (Stand 16.00 Uhr): Ab Montag, 11.10.2021, werden die meisten Corona-Tests kostenpflichtig. Konnten sich die Menschen bisher im Rahmen der sog. „Jedermanns-“ oder auch „Bürger-Testung“ kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen, so entfällt diese Möglichkeit künftig in den allermeisten Fällen.  Dies regelt die neue Testverordnung des Bundes. Kostenlose Tests – sowohl PCR- als auch Schnelltests – sind dann nur noch für bestimmte Personen möglich.

Update zum Stand der Coronavirus-Infektionen und Schutzimpfungen im Landkreis Kulmbach

Heute wurden drei weitere positive Coronavirus-Fälle im Landkreis Kulmbach bestätigt.

Von den aktuellen Corona-Fällen fallen 34 in die letzten sieben Tage. Der 7-Tage-Inzidenz-Wert pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Kulmbach fällt damit weiter auf 47,6.

Aktuelle Corona-Fälle114
Fälle der letzten 7 Tage34
7-Tage-Inzidenz-Wert47,6
stationär betreut (außerhalb wohnhaft | intensiv)3 (0 | 0)
in Quarantäne131
Corona-Fälle insgesamt4.381 (+ 3)
Genesene4.148 (+ 4)
Verstorbene119

In den Teststrecken der Kulmbacher Abstrichstelle wurden 48 weitere PCR-Testungen durchgeführt.

Impfungen:

 

Summe Erstimpfungen (Impfquote)49.036 (68,65%)
Summe Zweitimpfungen (Impfquote)46.091 (64,53%)
Summe Drittimpfungen980

Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie eine Übersicht der Pressemitteilungen im Rahmen der Corona-Pandemie finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus.

Wegfall der „Jedermanns-Testung“: Corona-Tests werden kostenpflichtig; BRK-Abstrichstelle schließt

Kulmbach, 07.10.2021:

Ab Montag, 11.10.2021, werden die meisten Corona-Tests kostenpflichtig. Konnten sich die Menschen bisher im Rahmen der sog. „Jedermanns-“ oder auch „Bürger-Testung“ kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen, so entfällt diese Möglichkeit künftig in den allermeisten Fällen.  Dies regelt die neue Testverordnung des Bundes. Kostenlose Tests – sowohl PCR- als auch Schnelltests – sind dann nur noch für bestimmte Personen möglich.

Zu diesem anspruchsberechtigten Personenkreis für Antigen-Schnelltests gehören gemäß der Testverordnung „vulnerable Personen“. Das sind Risikogruppen, für die eine Impfung nicht oder noch nicht möglich ist. Dazu zählen grundsätzlich Kinder unter 12 Jahren, außerdem bis zum 30.11.2021 auch Personen von 12 – 18 Jahren. Ebenso begünstigt sind Personen, die an klinischen Corona-Studien teilnehmen und Personen, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht durchführbar ist.

Neben diesen Risikogruppen können auch Besucher und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen bzw. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung einen Antigen-Schnelltest gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Einrichtung zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument kostenfrei erhalten. Hierbei steht der Schutz der jeweiligen Einrichtungsbewohner im Vordergrund.

PCR-Tests sind nur noch dann kostenlos, wenn sie epidemiologisch notwendig sind, um eine Infektion auszuschließen. Dies ist bei vom Gesundheitsamt identifizierten Kontaktpersonen der Fall. Gleiches gilt für angeordnete Umgebungsuntersuchungen im Falle eines Ausbruchsgeschehens. Auch der PCR- Bestätigungstest nach einem positiven Schnelltest bzw. nach Warnhinweisen durch die Corona-Warn-App bleibt für die Betroffenen kostenlos. Auch hier sind entsprechende Nachweisdokumente (z.B. Quarantänebescheid) vorzuzeigen.

Die Kreisverwaltungsbehörden sind gehalten, ihr bisheriges Testkonzept an die neuen Vorgaben anzupassen. Für den Landkreis Kulmbach bedeutet dies, dass die Teststelle in der Flessastraße in Kulmbach künftig nur noch für diejenigen zur Verfügung steht, die Anspruch auf einen kostenlosen Test haben. Dort werden dann sowohl PCR-, als auch Schnelltests abgenommen. Die bisherige Schnellteststation beim BRK Kreisverband am Rot-Kreuz-Platz in Kulmbach schließt. Dafür unterstützt der BRK Kreisverband den Landkreis und stellt für den Betrieb in der Flessastraße Personal zur Verfügung.

Die Teststelle des Landkreises in der Flessastraße ist künftig von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet. Zu diesen Zeiten werden sowohl PCR-, als auch Schnelltests abgenommen. Am Samstag und Sonntag ist zwar ebenfalls zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr geöffnet, dann können allerdings nur Schnelltests durchgeführt werden.

Kostenpflichtige Tests können in der Teststation des Landkreises nicht abgenommen werden – weder Schnelltests, noch PCR-Abstriche. Wer einen solchen Test benötigt, etwa für eine Reise oder einen Veranstaltungsbesuch, wird gebeten, sich rechtzeitig anderweitig zu erkundigen, z.B. beim Hausarzt, der Apotheke oder weiteren privaten Anbietern.

Ein PCR-Test symptomatischer Patienten (begründete Verdachtsfälle) kann ausschließlich durch niedergelassene Ärzte als Bestandteil der Krankenbehandlung nach §27 SGB V erbracht werden kann. Ein Verweis an die Teststrecke des Landkreises ist auch in diesen Fällen nicht möglich.

Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie eine Übersicht der Pressemitteilungen im Rahmen der Corona-Pandemie finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus