Zweckentfremdungssatzung: Stadt Bamberg entschuldigt sich für Fehler
VGH hebt Zweckentfremdungssatzung aus dem Jahr 2019 auf – Gültige Satzung seit Dezember 2020
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Urteil vom 27. September 2021 die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bamberg aus dem Jahr 2019 wegen eines formellen Fehlers aufgehoben. Die beiden zuständigen städtischen Referenten Thomas Beese und Christian Hinterstein erklärten: „Versehentlich wurde die damals beschlossene Satzung nicht zur Unterschrift vorgelegt. Dafür möchten wir uns entschuldigen.“
Um eine Satzung rechtswirksam werden zu lassen, muss sie durch den Oberbürgermeister oder einen Vertreter unterzeichnet werden. Die Vorlage zur Unterzeichnung ist unterblieben. Dieser Fehler ist bereits im Sommer 2020 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens aufgefallen. Daraufhin wurde die Zweckentfremdungssatzung neu ausgefertigt und Anfang Dezember 2020 bekanntgemacht. Diese aktuelle Zweckentfremdungssatzung ist von der aktuellen Entscheidung des VGH nicht betroffen und weiterhin gültig. „Deswegen lautet die wichtigste Botschaft: Zweckentfremdung von Wohnraum ist weiterhin nur unter engen Voraussetzungen möglich. Dafür gibt es eine Rechtsgrundlage, nämlich die gültige Zweckentfremdungssatzung“, sagten Hinterstein und Beese übereinstimmend.
Lediglich für die Zeit von Juli 2019 bis Dezember 2020 konnte der Formfehler nicht mehr geheilt werden. Aus diesem Zeitraum sind rechtlich nur wenige Einzelfälle offen und diese werden selbstverständlich von der Bauverwaltung zügig abgearbeitet. „Die ausreichende Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum bleibt erklärtes Ziel der Stadt“, sagt Thomas Beese.
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