Kreisbauhof ERH erinnert an Verkehrssicherungspflicht von Bäumen

Abgestorbene Bäume und Totholz in Bäumen an Straßen sichern

Wenn ein Baum am Straßenrand abstirbt oder umfällt, kann dies zur Gefahr für Menschen, Grundstücke und Häuser oder den Straßenverkehr werden. Daher erinnert der Kreisbauhof des Landkreises Erlangen-Höchstadt Grundstücks- und Waldbesitzer an ihre Verkehrssicherungspflicht für Bäume entlang von Straßen sowie Geh- und Radwegen. Eigentümerinnen und Eigentümer haben dafür zu sorgen, dass von diesen Bäumen keine Gefahr für den Verkehr ausgeht. Sie haften auch bei Schadensersatzansprüchen.

Vor Wintereinbruch Baumbestand prüfen

Der Kreisbauhof bittet darum, abgestorbenen Bäume noch vor Wintereinbruch zu fällen und den restlichen Bestand auf Standsicherheit zu überprüfen. In besonderen Fällen wie bei unmittelbarer Gefahr sind die Mitarbeiter des Kreisbauhofes angewiesen, Bäume sofort entsprechend zurück zu schneiden oder zu fällen. Für die Fällung der Bäume im Fallbereich der Kreisstraße ist eine verkehrsrechtliche Absicherung erforderlich. Hierbei hilft der Kreisbauhof gerne und ist für weitere Auskünfte telefonisch unter 09135 / 73701938 erreichbar.