Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 4.Oktober 2021
Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Bayern setzt bei Corona auf Sicherheit, Freiheit und Eigenverantwortung
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung vom 6. Oktober (Mittwoch) in folgenden Punkten geändert:
- Es werden erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen (sog. freiwilliges 3G plus). Dafür gelten folgende Regelungen:
- 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang.
- Freiwilliges 2G / 3G plus sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt. Also (Beispiele): Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongress, Bibliotheken, Musikschulen u. v. m.
- Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.
- Voraussetzung ist ein strenges Zutrittsregime (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identitätsfeststellung etc.).
- Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.
- Kinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu freiwilligem 3G plus Zutritt.
- In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von „3G plus“ zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen.
- Für Schankwirtschaften entfallen die Regelungen, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste und Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen nicht zulässig war.
Corona-Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen in Bayern auf den Weg gebracht / Unterstützung der bayerischen Veranstaltungswirtschaft durch Entschädigung bei Corona-bedingten Absagen / Unterstützung von bis zu acht Millionen Euro möglich
Der Ministerrat hat die Umsetzung eines Ausfallfonds des Bundes für Messen und Veranstaltungen in Bayern auf den Weg gebracht. Damit wird der Messe-Standort Bayern weiter gestärkt und erhält zusätzliche Planungssicherheit.
Der Fonds entschädigt Ausfälle, die aus Corona-bedingten behördlichen Verboten gewerblicher Messen und Ausstellungen entstehen. Es stehen insgesamt bundesweit 600 Millionen Euro zur Verfügung. Abgesichert werden im Einzelfall 80 Prozent des entstandenen Schadens, bis zu 8 Millionen Euro je Veranstaltung. Erstattungsfähig sind unter anderem Miet- und Pachtkosten für Veranstaltungsstätten, mobile Infrastruktur und veranstaltungsbezogene Kosten für Personal, Marketing und Kommunikation. Voraussetzung ist die Absage der gesamten Veranstaltung im Zeitraum 22. Oktober 2021 bis 30. September 2022 infolge eines Corona-bedingten behördlichen Verbots. Einbußen durch Teilausfälle oder die Reduzierung der Teilnehmerzahl sind nicht abgesichert.
Die abzusichernden Veranstaltungen müssen vorab elektronisch registriert werden. Die Registrierung soll noch im Oktober möglich sein. Anträge können innerhalb von drei Monaten nach dem geplanten Durchführungsdatum der Veranstaltung, spätestens bis zum 15. November 2022, über einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater) gestellt werden. Als Bewilligungsstelle ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vorgesehen.
Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben zu schweren Einschränkungen für die gewerbliche Veranstaltungswirtschaft in Deutschland geführt. Messen und Ausstellungen konnten über Monate hinweg gar nicht oder nur stark eingeschränkt durchgeführt werden.
Auf Druck der Länder hat der Bund deshalb kürzlich einen Ausfallfonds für Messen und Ausstellungen aufgelegt. Die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums geht zurück auf den von Bayern initiierten Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 30. November 2020, in dem der Bund aufgefordert wurde, sich auch finanziell für den Erhalt des Messestandortes Deutschland zu engagieren.
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