Im Landkreis Coburg gilt ab 4. Oktober die 3-G-Regel
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Coburg überschreitet seit dem 30. September und damit an drei aufeinander folgenden Tagen den maßgeblichen Schwellenwert von 35. Damit gilt ab Montag, 4. Oktober wieder die 3G-Regel im Landkreis Coburg.
Das bedeutet, dass zum Beispiel für den Besuch von Innengastronomie, Friseur, Kosmetik oder anderen körpernahen Dienstleistungen, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (privat und öffentlich), bei Sport in geschlossenen Räumen, bei Besuchen im Krankenhaus oder bei Beherbergungen, ein Nachweis erfolgen muss, dass man gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder negativ darauf getestet ist.
Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren.
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