Im Landkreis Kronach entfällt die 3-G-Regel ab Donnerstag
Der Landkreis Kronach hat am Dienstag, 21. September, das dritte Mal in Folge den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 wieder unterschritten (Sonntag, 19.09.: 33,2; Montag, 20.09.: 27,1; Dienstag, 21.09.: 31,6). Somit entfällt gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung die allgemeine 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) in Innenbereichen ab Donnerstag (23. September), 0 Uhr.
Dies betrifft folgende Bereiche in geschlossenen Räumen:
- öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten
- Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios
- Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
- Gastronomie
- Beherbergungswesen
- Hochschulen, Tagungen, Kongresse, Bibliotheken und Archive
- außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung
- zoologische und botanische Gärten
- Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Führungen, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken,
Wettannahmestellen - touristischer Bahn- und Reisebusverkehr
- Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.
- Besuch von Patienten in Krankenhäusern
Die Behörde weist darauf hin, dass die 3-G-Regel beim Besuch von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie beim Zugang zu Messen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen auch weiterhin Bestand hat.
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