Bamberg: AOK und Kreisverkehrswacht Bayern überreichten Warnweste und Reflektoren für Erstklässler
Bamberg – Bessere Sichtbarkeit auf dem Schulweg – so das Motto der Spender. Die Zahl der Schulwegunfälle ist im Pandemiejahr 2020 deutlich gesunken. Laut bayerischer Verkehrsunfallstatistik gingen sie – vor allem wegen des Homeschoolings – um ein gutes Drittel (36,7 Prozent) zurück. „Damit der Schulweg sicher bleibt und noch sicherer wird, brauchen gerade Erstklässler in den ersten Schulwochen Unterstützung, um sich an den Straßenverkehr zu gewöhnen“, so Marko Ahrens von der AOK in Bamberg. Die ABC-Schützen müssen häufig mit einem neuen Schulweg zurechtkommen, der gerade bei Dunkelheit und in der Dämmerung besondere Gefahren birgt. „Mit einer Warnweste und Reflektoren lässt sich die Sichtbarkeit erhöhen und so das Unfallrisiko im Vergleich zu dunkler Kleidung halbieren“, sagt Ahrens.
Daher stattet die AOK in Bamberg auch in diesem Jahr zum Schulstart 578 Erstklässler an 49 teilnehmenden Schulen mit reflektierenden Sicherheitsüberwürfen aus. Die AOK kooperiert bei der Aktion mit der Landesverkehrswacht Bayern. Gemeinsam haben sie sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit im Straßenverkehr für Schulkinder zu erhöhen. „Die Kinder sollen so angezogen sein, dass sie auch bei schlechtem Wetter gut von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können“, betont Matthias Wenninger von der Kreisverkehrswacht in Bamberg.. Er betont, dass die sogenannten Warndreiecke einen wesentlichen Teil beitragen, die Verkehrssicherheit zu fördern und Verkehrsunfälle zu vermeiden. An insgesamt fast 1.900 Grund- und Förderschulen in ganz Bayern werden an über 100.000 Abc-Schützen Sicherheitsüberwürfe verteilt. „Wir freuen uns, wenn so der Schulweg gerade für die kleinsten und schwächsten Teilnehmer am Straßenverkehr sicherer wird und die Zahl der Schulwegunfälle weiter sinkt“, ergänzt Wenninger.
Weshalb wird es als notwendig erachtet, die Kinder mit Warnwesten auszustatten? Weshalb müssen sie ihre Sichtbarkeit erhöhen, damit sie nicht über den Haufen gefahren werden? Das wird nicht hinterfragt.
Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt unmißverständlich, daß, wer ein Fahrzeug führt, jederzeit innerhalb des übersehbaren Bereichs anhalten können muß. Bei beengten Verhältnissen muß dies sogar innerhalb der Hälfte des übersehbaren Bereichs möglich sein. Einzige Ausnahme: Auf Autobahnen und autobahnartig ausgebauten Kraftfahrzeugstraßen ist erlaubt, sich an den Rücklichtern des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren.
Über dieses Gebot hinaus sind noch die allgemeine Vor- und Umsicht sowie die besondere Rücksichtnahme gegenüber Kindern, älteren und hilfsbedürftigen Menschen in der StVO festgehalten.
Der übersehbare Bereich beinhaltet die Erkennbarkeit auch unbeleuchteter Hindernisse und Verkehrsteilnehmer/innen. Im Klartext: Die Aufrüstung der Kinder mit Reflektoren ist deshalb vonnöten, weil eine geraume Anzahl Kraftfahrer/innen mit unangepaßter Geschwindigkeit fährt, das Tempo nicht an den aktuellen Sichtverhältnissen ausrichtet.
Weshalb verschweigen Polizei, Verkehrs- und Schulbehörden diesen für die Verkehrssicherheit elementaren Gesichtspunkt geflissentlich?