Coburger „Webergasse“ für Radverkehr gegen die Fahrtrichtung geöffnet
Die Webergasse ist ab sofort für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße freigegeben. Entsprechende Auszeichnungen auf der Fahrbahn und Änderungen der Straßenschilder wurden bereits vorgenommen. Die Stadt bittet Autofahrer in diesem Bereich um Rücksicht und erhöhte Vorsicht. Die Maßnahme geht zurück auf den Beschluss des Senats für Stadt- und Verkehrsplanung sowie Bauwesen vom 21. April dieses Jahres.
Die Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung ist nicht Gegenstand politischer Entscheidung, sondern, soweit nicht schwerwiegende Gründe (Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gemäß §45-9 der StVO) dagegen sprechen, zwingendes (!) Verkehrsrecht (siehe auch: hamburg.adfc.de/artikel/einbahnstrassen-sind-freizugeben!).