Ende Freibadsaison für Erlanger Bäder – Start in die Hallenbadsaison
Die Freibadsaison endet im Westbad mit dem letzten Badetag am 12. September, im Röthelheimbad eine Woche später am 19. September. Beide Hallenbäder öffnen am 20. September für den allgemeinen Badebetrieb, unter Beachtung der 3G-Regeln für Innenräume. Es wird vorerst keine Zeitfenster für den Besuch der Bäder geben.
Entsprechend der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. September 2021 ist der Besuch der Erlanger Hallenbäder ab einer Inzidenzeinstufung von 35 nur für Personen mit einem negativen Testergebnis, für vollständig geimpfte oder nachweislich genesene Personen möglich (3G-Regel). Besucher müssen zum Einlass in die Erlanger Hallenbäder ihren Personalausweis/Lichtbildausweis sowie einen der folgenden Nachweise bereithalten:
- aktuelles, negatives Testergebnis (PCR-Test, der max. 48 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, der max. 24 Stunden von medizinisch geschultem Personal vor dem Badbesuch vorgenommen wurde) mit einer personalisierten Bescheinigung in Papierform oder digital. Selbsttests sind in den Erlanger Bädern nicht zugelassen.
- Impfpass zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder Dokumentation Zweitimpfung (offizielles Dokument des Bayerischen Impfzentrums) oder digitaler Nachweis der zweifachen Impfung
- Im Fall einer überstandenen COVID-19 Infektion: Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welcher mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist
Kinder bis zum 6. Geburtstag müssen keinen Testnachweis erbringen, Schüler und Schülerinnen, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßig getestet werden, ebenfalls nicht. Sie müssen dies jedoch durch einen aktuellen Schülerausweis, eine aktuelle Schulbescheinigung oder durch ein Schülerticket für den ÖPNV zusammen mit einem amtlichen Ausweis belegen.
Um eine schnellen und reibungslosen Ablauf an den Bäderkassen gewährleisten zu können, bitten die Erlanger Stadtwerke die Badbesucher alle Zutrittsdokumente parat zu haben: Online-Ticket, falls das Ticket nicht vor Ort gekauft wird, 3G-Nachweis und Personalausweis. Natürlich sind weiterhin die (mindestens medizinische) Maskenpflicht in den Eingangs- und Umkleidebereichen sowie der Mindestabstand von 1,5 m zu beachten.
Neueste Kommentare