Landratsamt Bayreuth informiert: Anträge auf Erstattung von Schulwegkosten bis 31. Oktober

Eingang der Anträge muss bis spätestens 31. Oktober 2021 beim Landratsamt Bayreuth erfolgen

Schülerinnen und Schüler in Vollzeit ab der Jahrgangsstufe 11 und Berufsschülerinnen und Berufsschüler im Teilzeitunterricht aus dem Landkreis Bayreuth, denen zusätzlich Kosten für die Fahrt zur Berufsschule (nicht Berufsgrundschule) entstehen, erhalten auf Antrag nachträglich die Fahrtkosten erstattet, die eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro im Schuljahr 2020/2021 übersteigen. Die Erstattungsanträge für das Schuljahr 2020/2021 müssen spätestens am 31. Oktober 2021 beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr.

Bei der Fahrtkostenerstattung können nur die kostengünstigsten Fahrkarten (z. B. Erwerb eines 365-Euro-Tickets oder einer Bahncard) berücksichtigt werden. Beim Kauf einer Schüler-ABO-Karte der Deutschen Bahn ist der Nachweis über die bezahlten Gesamtkosten beizufügen.

Die vollen Fahrtkosten (ohne Abzug der Familienbelastung) werden für die oben genannten Schülerinnen und Schüler ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht oder der/die Unterhaltsleistende bzw. die Schülerin oder der Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) hat.

Entsprechende Nachweise (vom August 2020) sind mit dem Antrag beim Landratsamt Bayreuth vorzulegen.

Anträge auf Anerkennung der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg sollten grundsätzlich am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt gestellt werden, damit rechtzeitig geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten besteht. Im Falle einer Anerkennung sind die Pkw-Erstattungsanträge dann am Schuljahresende einzureichen. Das entsprechende Formular ist über das Internet unter www.landkreis-bayreuth.de/schulweg abrufbar.

Der Erstattungsantrag bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist aufgrund seines Umfanges nicht im Internet hinterlegt und kann im Landratsamt bei der Bürgeranlaufstelle abgeholt werden.

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Bayreuth, deren Schulweg im VGNBereich liegt, müssen im Besitz eines gültigen Verbundpasses und der dazugehörigen Wertmarken sein. Bei Verlust der Wertmarken wird weder vom VGN noch vom Landratsamt Bayreuth Ersatz geleistet.