Bamberger Erlichstraße für Radfahrende in beiden Richtungen offen

Nachdem der Stadtrat im Mai dieses Jahres grünes Licht für die Öffnung der Erlichstraße für Radverkehr in beide Richtungen gegeben hat, wird die Maßnahme am 7. September umgesetzt. Damit sind seit 1997 insgesamt 30 Einbahnstraßen mit dem Zusatzzeichen „Rad aus beiden Richtungen“ beschildert. Zur Umsetzung der Maßnahme werden Verkehrsteilnehmende wie üblich durch entsprechende Fahrradschleusen auf der Fahrbahn, sowie durch eindeutige Beschilderung aufmerksam gemacht. In geöffneten Einbahnstraßen gilt nach wie vor rechts vor links. Mit der Maßnahme entfallen durch Verlegung drei von insgesamt 32 Parkplätzen im Einbahnabschnitt.

Mit der Öffnung der Erlichstraße kann ein weiterer Lückenschluss im städtischen Radverkehrsnetz realisiert werden. Bisher konnte nur in südlicher Richtung gefahren werden, Radler können nun auch in nördlicher Richtung das Zentrum der Wunderburg erreichen. Dadurch verbessert sich die Verbindung zwischen den Stadtteilen Gereuth und Wunderburg. Die Maßnahme soll nach neun Monaten gemeinsam mit Anwohnenden, Verkehrsverbänden, der Polizei und dem Mobilitätssenat evaluiert werden. Mit Inkrafttreten der StVO-Novelle 1997 ist es legal möglich, Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung auf der Fahrbahn zu führen. Derzeit sind 30 Einbahnstraßen (darunter auch Teilstücke wie z.B. Heinrichsdamm) für den gegenläufigen Radverkehr mit dem blauen Einbahnstraßenschild und Zusatzzeichen „Rad aus beiden Richtungen“ freigegeben (Übersicht s. Anhang).

In der Regel funktioniert der Verkehr in geöffneten Einbahnstraßen konfliktfrei. Begegnen Radfahrende und Autos einander, kann keine Seite auf Vorfahrt pochen: Die Verkehrsteilnehmer müssen sich miteinander verständigen und aufeinander Rücksicht nehmen. Ein höheres Unfallrisiko konnte durch frei gegebene Einbahnstraßen nicht beobachtet werden. Nach der Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen, in der fast 700 Einbahnstraßen aus 15 deutschen Städten untersucht wurden, profitieren auch die Fußgänger, denn der Anteil der Radfahrer, die illegal den Gehweg nutzen, geht nach einer Einbahnstraßenöffnung um zwei Drittel zurück.

Info

Durch die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in beiden Richtungen können Lücken im städtischen Radroutennetz geschlossen werden. Den Radlern spart das unnötige Umwege, die Attraktivität des Radverkehrs kann somit vergleichsweise kostengünstig und schnell verbessert werden.

In Bamberg wurden seit der StVO-Novelle von 1997 alle Einbahnstraßen systematisch entsprechend der Einsatzgrenzen untersucht. Mittlerweile kann heute in ca. 75 % der 80 damals untersuchten Einbahnstraßen (mit Teilstücken) in beiden Richtungen geradelt werden kann. Einbahnstraßen wurden entweder ganz aufgelöst, zu verkehrsberuhigten Bereichen (z.B. Obere Sand- und Dominikanerstraße), zu unechten Einbahnstraßen (z.B. Am Hahnenweg), zu Fahrradstraßen (Kleberstraße) etc. umgewandelt oder eben für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.