RathausReport der Stadt Erlangen vom 30. August 2021

Impfzentrum: Bisher 322.877 Impfungen durchgeführt

In der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurden in der 34. Kalenderwoche insgesamt 3.726 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Davon entfallen 2.457 Impfungen auf das Impfzentrum in der Erlanger Sedanstraße und die drei Außenstellen in Herzogenaurach, Höchstadt/Aisch bzw. Eckental sowie auf Sonderaktionen, 1.269 Impfungen wurden bei Hausärztinnen und Hausärzten in Stadt und Landkreis vorgenommen.

Somit wurden insgesamt seit Beginn (KW 53/2020) 322.877 Impfungen in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt verabreicht. Insgesamt haben 160.956 Personen die Zweitimpfung erhalten und damit den vollen Schutz (Quote mindestens eine Impfung: 64,2 Prozent; Quote Zweitimpfung/vollständiger Schutz: 63,8 Prozent). Diese Zahlen enthalten auch die Impfungen von kleineren und mittleren Betrieben, die unterstützend durch das Impfzentrum durchgeführt wurden, sowie betriebliche Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Zu den Impfungen, die durch angestellte Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bzw. betriebsärztliche Dienste unabhängig vom Impfzentrum durchgeführt wurden, liegen der Stadt Erlangen keine vollständigen Zahlen vor.

Die Stadt Erlangen betreibt das gemeinsame Impfzentrum für Erlangen (kreisfrei) und den Landkreis Erlangen-Höchstadt. Es befindet sich in den Räumen des ehemaligen Intersport Eisert in Erlangen (Nägelsbach-/Sedanstraße). Im Landkreis Erlangen-Höchstadt gibt es drei Außenstellen. Aktuelle Informationen gibt es im Internet unter www.erlangen.de/impfzentrum.

Sieben-Tage-Inzidenz über 35: neue Einschränkungen in Erlangen

Gestiegene Corona-Infektionszahlen führen in Erlangen zu Einschränkungen. Das Robert Koch-Institut meldet am heutigen Montag, 30. August, einen Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 53,4. Der maßgebliche Inzidenzwert von 35 wurde damit an drei Tagen in Folge überschritten.

Ab Mittwoch, 1. September, gilt deshalb in Erlangen bis auf Weiteres in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und keine Symptome aufweist, darf bestimmte Einrichtungen besuchen, an Veranstaltungen teilnehmen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Als geimpft gilt eine Person, die eine vollständige Schutzimpfung mit einem auf sie ausgestellten Impfnachweis belegen kann und bei der seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten alle, die vor mindestens 28 Tagen und vor höchstens sechs Monaten am Coronavirus erkrankt waren und dies mit einem Genesenennachweis dokumentieren können. Als Testnachweis ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Die Regelungen im Einzelnen:

– Die 3G-Regel gilt für die Innengastronomie, für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Feiern sowie für Kultur- oder Sportveranstaltungen in Innenräumen. Bei Präsenzveranstaltungen an Hochschulen ist zweimal wöchentlich ein Nachweis im Sinne der 3G-Regel zu erbringen. Die Nachweise sind auch Voraussetzung für alle, die Sport im Innenbereich, zum Beispiel in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen, treiben oder Dienstleistungen in geschlossenen Räumen wie z.B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege in Anspruch nehmen möchten. Auch der Besuch von Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Indoor-Spielplätzen, Wellnesszentren oder Saunen ist nur unter Beachtung der 3G-Regel möglich. Nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen sind von der 3G-Regel ausgenommen.

– Nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten sind Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe erlaubt.

– Für die Beherbergung in Hotels, Pensionen und sonstigen gewerblichen Unterkünften sind Testnachweise erforderlich. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sowohl bei der Anreise als auch für jede weiteren 72 Stunden (3 Tage) während des Aufenthalts einen negativen Testnachweis vorlegen.

Änderungen ergeben sich, sofern der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in Erlangen an drei aufeinanderfolgen Tagen überschritten oder der Inzidenzwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden sollte. Dies wird im Amtsblatt „Die amtlichen Seiten“, das unter www.erlangen.de/das kostenlos bestellt und aufgerufen werden kann, bekanntgegeben.

Weitere Informationen online unter www.erlangen.de/corona.

Trauer um Marianne Heinze

Die frühere Stadträtin Marianne Heinze ist vor wenigen Tagen im Alter von 93 Jahren verstorben. Oberbürgermeister Florian Janik kondolierte in einem Schreiben der Familie im Namen der Stadt. Marianne Heinze war von 1974 bis 1996 für die CSU Mitglied des Erlanger Stadtrats, darüber hinaus war ihr von 1975 bis 1988 die Leitung der Loschgeschule übertragen. Die Schwerpunkte ihrer kommunalpolitischen Arbeit lagen im Schul- und Jugendbereich, bei sozialen Fragen, auf dem Gebiet der Finanz- und Haushaltsangelegenheiten sowie im Baubereich. „Als Pädagogin lag ihr das Wohl der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler sehr am Herzen, wie selbstverständlich war sie daher als Kommunalpolitikerin eine kompetente „Anwältin“ der Erlanger Schuljugend. Sie wurde gleichermaßen für ihre fachliche Kompetenz wie für ihre Warmherzigkeit geschätzt“, schrieb OB Janik im Kondolenzschreiben. Zusätzlich zu ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Erlanger Stadtrat engagierte sich die gebürtige Bambergerin auch in einer Vielzahl von Vereinen und Organisationen, wie z.B. der katholischen Arbeitnehmerbewegung, dem Seniorenbeirat und dem Kinderschutzbund.

Feierlichkeiten zu Bibliotheksjubiläum beginnen mit Festakt

Mit einem Festakt am Mittwoch, 1. September, um 18:00 Uhr läutet die Erlanger Stadtbibliothek einen bunten Reigen von Veranstaltungen zum 100. Jubiläum ein. Neben Grußworten von Anke Steinert-Neuwirth, Referentin für Kultur, Bildung und Jugend, sowie Christin Stegerhoff, stellvertretende Leiterin der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, steht bei dem Festabend ein Vortrag des Historikers Hartmut Heisig im Zentrum. Er blickt auf die 100-jährige Geschichte der Institution zurück. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung von Beate Ann-Neumann, Soloflötistin an der Anhaltischen Philharmonie Dessau und gebürtige Erlangerin.

Da der Zugang zur Veranstaltung wegen der aktuell geltenden Corona-Regelungen beschränkt ist, wird der Festakt auch live im Internet übertragen (abrufbar unter erlangen.de/bibliothek, Bereich Aktuelles). Die Ausstellung, die im Anschluss an die Veranstaltung eröffnet wird, ist dann bis zum 16. November in den Räumen der Stadtbibliothek zu sehen.