In der Stadt Coburg liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert drei Tage über 35
Für Innenräume gilt die 3g-Regel – Die Regel tritt am Mittwoch in Kraft
Die Stadt Coburg hat den kritischen Inzidenzwert von 35 an drei Tagen in Folge (28., 29. und 30. August) überschritten. Damit gelten von Mittwoch, 1.September, an erneut die sogenannten 3G-Regeln.
Das bedeutet, für den Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen in Innenräumen muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Das kann entweder ein Schnelltest sein, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Ausgenommen von der Test-Pflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen, die über die entsprechenden Zertifikate und Nachweise verfügen, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, auch in den Ferien.
Die Testpflicht gilt für folgende Bereiche:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sowie Feiern
- Kulturveranstaltungen in Innenräumen, zum Beispiel Theater und Kinos
- Den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Sport in geschlossenen Räumen und den Besuch von Indoor-Sportveranstaltungen
- Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Indoor-Spielplätze und Hallenbäder
- Körpernahe Dienstleistungen, zum Beispiel Friseure oder Tattoo-Studios
- Beherbergungsbetriebe, bei längeren Aufenthalten müssen Gäste alle 72 Stunden einen negativen Test vorlegen.
- Präsenzveranstaltungen in Hochschulen
- Tagungen und Kongresse
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