Im Landkreis Forchheim liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert drei Tage über 35

Symbolbild Corona Mundschutz

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Forchheim für Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner lag an den drei aufeinanderfolgenden Tagen, 27.08., 28.08 und 29.08.21 jeweils über 35. Damit treten ab Dienstag, 31.08.2021, 0:00 Uhr Regelungen gem. der 13. BayIfSMV in Kraft.

Insbesondere tritt für bestimmte Einrichtungen und Veranstaltungen die 3-G Regel in Kraft. Der Zugang ist dann nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete erlaubt.

Dies gilt für:

  • Innengastronomie,
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen,
  • Angebote von Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen,
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
  • Sport in geschlossenen Räumen,
  • Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Beherbergung: bei Ankunft sowie zusätzlich alle 72 Stunden.

Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests (bzw. eines PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.

Von der Vorlage eines Testnachweises sind wie bisher asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind, sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag ausgenommen.

Auch Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit. Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den aktuell laufenden Sommerferien für bayerische Schülerinnen und Schüler.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.lra-fo.de/site/1_1corona/regelungen.php