In Coburg gilt ab morgen die 3G-Regel
Inzidenz über 35: Für Innenräume gilt die 3g-Regel
Die Stadt Coburg hat den kritischen Inzidenzwert von 35 an drei Tagen in Folge (20., 21. und 22. August) überschritten. Damit treten am Dienstag, 24. August, die sogenannten 3G-Regeln in Kraft, auch wenn die Inzidenz am Montag unter 35 lag. „Um die Testpflichten wieder zu lockern, muss der Inzidenzwert fünf Tage lang unter 35 liegen“, erklärt Kai Holland, Leiter des Ordnungsamtes.
Von Dienstag an ist ein Test vor dem Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen in Innenräumen vorgeschrieben. Das kann entweder ein Schnelltest sein, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Ausgenommen von der Test-Pflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen, die über die entsprechenden Zertifikate und Nachweise verfügen, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, auch in den Ferien.
Die Testpflicht gilt für folgende Bereiche:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sowie Feiern
- Kulturveranstaltungen in Innenräumen, zum Beispiel Kino und Theater
- Den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Sport in geschlossenen Räumen und den Besuch von Indoor-Sportveranstaltungen
- Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Indoor-Spielplätze und Hallenbäder
- Körpernahe Dienstleistungen, zum Beispiel Friseur oder Tattoo-Studio
- Beherbergungsbetriebe, bei längeren Aufenthalten müssen Gäste alle 72 Stunden einen negativen Test vorlegen.
- Präsenzveranstaltungen in Hochschulen
- Tagungen und Kongresse
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