Stadt Bamberg verlängert Alkoholverkaufsverbot
Auch Alkoholkonsumverbot besteht weiterhin
Ab 20. August 2021, 00 Uhr, tritt eine neue Allgemeinverfügung zum Verkauf und zur Abgabe von alkoholischen Getränken in bestimmten Bereichen in der Innenstadt in Kraft. Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 12. September 2021 und schließt nahtlos an die vorhergehende an. Diese war ebenfalls befristet und ist nun ausgelaufen. Inhaltlich bleibt es bei den bisher bekannten Regeln. Ebenfalls bestehen bleibt das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt.
In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag, greift weiterhin ein Alkoholverkaufs- und Konsumverbot. Es betrifft im Wesentlichen Teile der Inselstadt mit Kettenbrücke sowie den Sand. Konkret handelt es sich um folgende Orte:
- Kettenbrücke
- Hauptwachstraße
- Maximiliansplatz
- Grüner Markt
- Obstmarkt
- Obere Brücke
- Karolinenstraße
- Kleberstraße (inkl. Zuwegung mit Treppenabgang zum Weegmannufer)
- Vorderer Graben
- Fleischstraße
- Zwerggasse
- Frauenstraße
- Edelstraße
- Heumarkt
- Holzmarkt
- Jesuitenstraße
- Fischstraße
- Mauthgasse
- Lebergasse
- Austraße
- Hasengasse
- An der Universität
- Stangsstraße
- Promenadestraße
- Rosengasse
- Franz-Ludwig-Straße (bis Einmündung Willy-Lessing-Straße)
- Keßlerstraße
- An den Stadtmauern
- Hellerstraße
- Lange Straße
- Am Kranen
- Kapuzinerstraße
- Untere Brücke
- Dominikanerstraße
- Herrenstraße
- Am Leinritt (bis zur Unterführung Markusbrücke)
- Untere Sandstraße (ab Markusbrücke bis Kreuzung Elisabethenstraße / Obere Sandstraße / Am Leinritt)
- Verbindungsstraße zwischen Straße Am Leinritt und Untere Sandstraße Höhe Markusbrücke
- Elisabethenstraße (zwischen Straße Am Leinritt sowie Obere/Untere Sandstraße)
- Ringleinsgasse
- Katzenberg
- Kasernstraße
- Sandbad
- Obere Sandstraße
- Grünhundsbrunnen
- Geyerswörthplatz
- Geyerswörthsteg
- Untere Mühlbrücke
- Schranne
- Lugbank
- Bischofsmühlbrücke
- Geyerswörthstraße (von Geyerswörthsteg bis einschließlich Ende Rosengarten vor dem TKS)
- Fußweg entlang Ludwig-Donau-Main-Kanal bis TKS
- Fußweg entlang Ludwig-Donau-Main-Kanal vom Kranen bis Bruckner Steg
- Brucknersteg
- Habergasse
- Generalsgasse
- Theatergassen
- Prälat-Meixner-Platz
- Zinkenwörth (bis Einmündung Straße Schönleinsplatz Höhe Widerstands-Mahnmal)
Grundlage für das Weiterführen der Maßnahmen sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetztes und der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Übersichtsgrafik Alkoholverkaufs- und Konsumverbot in Bamberg (PDF, 2MB)
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