Aktueller Stand Drittimpfungen im Hofer Land
Der Freistaat Bayern hat am Montag grünes Licht für Drittimpfungen, also Auffrischungsimpfungen bei bestimmten Bevölkerungsgruppen gegeben. Voraussetzung ist dabei, dass für eine Auffrischungsimpfung seit der Zweitimpfung sechs Monate vergangen sein müssen.
Gemäß den Vorgaben des Freistaates sollen sich die Drittimpfungen zunächst auf Bewohner von Pflegeheimen sowie weitere Pflegebedürftige und Risikogruppen und Senioren über 80 Jahren konzentrieren, ähnlich wie zu Beginn der Impfkampagne. In einem ersten Schritt nimmt das Impfzentrum derzeit Kontakt zu den o. g. Einrichtungen auf, um die Impfungen vor Ort zu planen. Die Drittimpfungen sollen dort wieder durch mobile Impfteams angeboten werden. Über die weiteren Schritte werden wir die Bürgerinnen und Bürger auf dem Laufenden halten.
Unabhängig davon können unter der Voraussetzung, dass die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt, die künftigen Drittimpfungen insbesondere durch die behandelnden (Haus-)Ärzte durchgeführt werden.
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