Kornberg im Fichtelgebirge: LBV klagt gegen Mountainbike-Trailpark
Baugenehmigung weist erhebliche Mängel auf – Prüfung der Erhaltung von Auerhuhn, Weißrückenspecht und Eulen nicht erfolgt
Der LBV hat Klage gegen die Baugenehmigung für den geplanten Mountainbike-Trailpark Kornberg beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht. Mitte Juli hatte das Landratsamt Wunsiedel die Baugenehmigung für den Trailpark erlassen. Der Bescheid des Landratsamtes weist nach Einschätzung des bayerischen Naturschutzverbands LBV erhebliche Verfahrensfehler und umfangreiche fachliche und inhaltliche Defizite auf. „Wir erwarten, dass sich staatliche und kommunale Behörden in Eingriffsverfahren an gesetzliche Vorgaben halten. Dies ist bei der Erteilung der Baugenehmigung für den Mountainbike-Trailpark am Kornberg nicht der Fall. Wir sehen uns daher leider gezwungen, Klage gegen die Baugenehmigung einzureichen“, verdeutlicht LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.
„In mehreren Stellungnahmen hat der LBV auf erhebliche Defizite im Planungsverfahren hingewiesen. Das Landratsamt Wunsiedel hat nun eine Baugenehmigung ausgesprochen, ohne die erheblichen Mängel beseitigt zu haben. Das kann nicht im Sinne eines nach Einschätzung des Landratsamtes Hof touristischen Vorzeigeprojektes sein, das den Einklang zwischen Nutzung und Schutz der Natur sucht“, betont LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. So wurde beispielsweise nicht geprüft, ob sich durch den Eingriff der Erhaltungszustand der Bestände von Auerhuhn, Weißrückenspecht oder verschiedenen Eulenarten am Kornberg verschlechtert. Eine solche Prüfung ist jedoch Grundvoraussetzung für die Bewertung des Eingriffes. Weiterhin enthält die artenschutzrechtliche Prüfung erhebliche methodische Fehler.
In der Baugenehmigung ist auch nicht festgelegt, auf welchen Flächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant sind. Ebenso fehlt eine rechtliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, was einen massiven Rechtsverstoß darstellt. „Für die Ausweisung der Wildschutzzonen hätte die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung geändert und die verfügten Betretungsverbote in diese Verordnung integriert werden müssen“, so der LBV-Geschäftsführer. Der LBV sieht auch einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, weil die Baugenehmigung keine Befreiung von Verboten der LSG-Verordnung enthält.
Damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, hat der LBV gleichzeitig einen Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung gestellt. „Wir werden uns nicht den Schwarzen Peter als Verhinderer zuschieben lassen. Der Grund für mögliche Verzögerungen liegt allein bei den zuständigen Behörden. Man kann von Behörden durchaus erwarten, dass sie naturschutzrechtliche Vorgaben in Planungsverfahren vollumfänglich berücksichtigen und rechtssichere Bescheide erlassen. Wenn dies nicht der Fall ist, wie beim Trailpark Kornberg, haben wir die Pflicht dies einzufordern, gegebenenfalls auch mit einer Klage“, so Helmut Beran.
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