Landratsamt ERH informiert Waffenbesitzer: Hinweis auf Übergangsfristen

Bereits im vergangenen Jahr wurde das Waffenrecht zum ersten September durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) teilweise geändert. Dies hat entscheidende Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche, für die aktuell noch eine Übergangsfrist läuft. Unter anderem sind sogenannte Salutwaffen ihren Ursprungswaffen rechtlich weitestgehend gleichgestellt, weshalb für sie nun entsprechende Erlaubnispflichten oder Verbote gelten. Darauf weist die untere Waffenbehörde des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt hin. Alle Informationen zu Salutwaffen, Pfeilabschlussgeräten, der Verbotsregelung zu „großen Magazinen“ und wesentlichen Waffenteilen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/waffen/.

Nähere Auskünfte erteilen Roland Bauer (Buchstaben A-K) telefonisch unter der Rufnummer 09131/803–1618 und Stefan Gorny (Buchstaben L-Z) unter 09131/803–1619.